Inhalte mit dem Schlagwort „Informationspflicht“

19. Dezember 2016

Kein Wettbewerbsverstoß bei Bedienungsanleitung nur auf CD-ROM

Symbol für Bedienungsanleitung mit dem Buchstaben "i"
Urteil des LG Potsdam vom 26.06.2014, Az.: 2 O 188/13

Der Verkauf einer aus dem EU-Inland nach Deutschland importierten Digitalkamera ohne Beilegung einer deutschen Bedienungsanleitung in ausgedruckter Form stellt keine unlautere und damit wettbewerbswidrige Handlung dar, sofern der Kamera eine solche Anleitung auf einem festen Datenträger wie einer CD-ROM beigefügt ist. Zwar erwächst bei Produkten, welche zur Verwendung oder Instandhaltung die Einhaltung bestimmter Regeln erfordern, nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 ProdSG die grundsätzliche Pflicht zum Schutz des Verbrauchers eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, ein entsprechendes Formerfordernis lässt sich hieraus jedoch nicht herleiten.

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25. November 2016

Informationspflichten zur Ausgestaltung der Nutzungsrechte des Verbrauchers beim Angebot eines bloßen Produktschlüssels

Beschluss des OLG Hamburg vom 16.06.2016, Az.: 5 W 36/16

Das Angebot eines bloßen Produktschlüssels ist unlauter, wenn der Verbraucher nicht über die Ausgestaltung seiner Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software informiert wird, da diese eine wesentliche Information darstellt, die der Verbraucher benötigt um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Notwendige Informationen sind insbesondere der Eintritt der Erschöpfung des Verbreitungsrechts und der Umfang, in dem der Verbraucher zur Nutzung von Aktualisierungen und Updates des Computerprogramms berechtigt ist.

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17. November 2016

Angaben zum Energieausweis sind wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG

ein Energieausweis auf dem ein Hausmodell steht
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2016, Az.: 4 U 137/15

Wird vor dem Verkauf einer Immobilie eine Verkaufsanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Pflichtangaben nach § 16a Abs. 1 EnEV in der Immobilienanzeige aufgeführt werden. Unterlässt er dies, handelt er gegenüber Interessenten wettbewerbswidrig. Denn Angaben zur energetischen Beschaffenheit eines Gebäudes sind für den durchschnittlichen Verbraucher von besonderer Bedeutung. Deshalb handelt es sich um wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG.

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14. September 2016

Europarechtliche Determinanten an ein „Angebot“ i.S.d. § 5a Abs. 3 UWG

Würfel mit den Wörtern "Wer, Wie, Was und Wo" auf einer Zeitung
Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2016, Az.: 416 HKO 169/15

Eine Ware oder Dienstleistung wird auch dann „angeboten“, wenn nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots vorliegt. Sofern sich aus der Werbeanzeige die wesentlichen Informationen ergeben, die dem Verbraucher genügen, um einen Geschäftsabschluss herbeizuführen, liegt ein Angebot i.S.d. UGP-Richtlinie vor, die bei der Auslegung des § 5a Abs. 3 UWG herangezogen wird. Für eine informierte geschäftliche Entscheidung muss der Verbraucher deshalb auch umfassend über die Identität des Werbenden aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass dessen Rechtsform angegeben wird.

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20. Juli 2016

Kostenpflichtige Rufnummer im Impressum unzulässig

Telefonhörer auf Geldscheinen und Münzen liegend
Urteil des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14

1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.

2. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.

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13. Mai 2016

Werbung mit Testergebnissen erfordert Fundstellenangabe

Button mit der Schrift Top Ergebnis
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.03.2016, Az.: 6 U 182/14

Wirbt ein Online-Vergleichsportal mit einem auf einer anderen Seite veröffentlichten Testergebnis, ohne dem Nutzer mittels einer Fundstellenangabe die Möglichkeit zu geben, sich dieses Testergebnis tatsächlich auf der Quell-Seite anzusehen, so liegt eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5a UWG vor. Bei einer Werbung mit Testergebnissen im Internet kann die erforderliche Fundstellenangabe auch durch einen Link ersetzt werden, die Abbildung des Siegels in lesbarer Größe ist hingegen nicht ausreichend.

Bezieht sich das beworbene Angebot auf einen Kombinationstarif, obwohl sich der Test nur auf ein Tarif-Element alleine bezieht, so stellt auch dies eine Irreführung dar, wenn nicht verdeutlicht wird, dass nicht der Kombinationstarif an sich Gegenstand des Tests war.

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01. Juni 2015

Widerrufsbelehrung bedarf Angabe einer Telefonnummer

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Beschluss des OLG Hamm vom 03.03.2015, Az.: 4 U 171/14

Eine Widerrufsbelehrung wird den Anforderungen nach Art. 246a § 1 II S. 1 Nr. 1 und § 4 I EGBGB nur gerecht, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht insoweit nachkommt, dass er den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über sämtliche Umstände für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert.

Fehlt es der Widerrufsbelehrung an der Angabe einer vorhandenen Telefonnummer, so hat der Unternehmer seine Informationspflicht nicht ausreichend erfüllt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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22. September 2014

Vollständige Angabe der Identität und Anschrift bei Eigenwerbung zwingend erforderlich

Urteil des OLG München vom 15.05.2014, Az.: 6 U 3500/13

Kommt ein Unternehmen nicht den nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG geforderten Informationspflichten nach, indem es im Rahmen einer Werbeanzeige, die als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen ist, keine Identität oder Anschrift angibt, so ist darin ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen. Gilt die Werbeanzeige für an der Aktion teilnehmende Franchisunternehmen, so kann es unter Umständen ausreichend sein, auf einen entsprechenden Internetauftritt mit weiteren Informationen zu verweisen. Handelt es sich dabei allerdings um Eigenwerbung, so ist es für das Unternehmen zumutbar, den Verbraucher über seine Identität und seine Anschrift hinreichend zu informieren.

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18. Dezember 2013

Informationspflicht über Identität des werbenden Unternehmens

Beschluss des OLG Celle vom 29.10.2013, Az.: 13 W 79/13 Wird in einer Werbung für eine Kreuzfahrt Termin, Dauer, Route und Preis der Reise, sowie Anschrift des Reisebüros aufgeführt, liegt ein abschlussfähiges Angebot im Sinne von §5a Abs.3 UWG vor. Die Mitteilung der Telefonnummer und der Internetadresse in einer Zeitungsanzeige genügt dann nicht als ausreichende Angabe der Identität eines Unternehmens.
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03. Januar 2013

1.845,86 € für Internetnutzung im Ausland

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12 Bei Abschluss eines Handyvertrages inklusive Internet-Flatrate ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche hohe Zusatzkosten durch die Nutzung des Internets im Ausland hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für die Handynutzung außerhalb der EU. Erfolgt dieser Hinweis nicht, hat der Kunde die Kosten für die Internetnutzung nicht zu tragen. Eine Klausel, welche die Internet-Flatrate auf das Inland begrenzt und sich für die sonstige Nutzung auf die Preise des jeweiligen Roaminganbieters stützt, erfüllt diese Informationspflichten nicht.
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