Inhalte mit dem Schlagwort „Informationspflichten“

11. Dezember 2009

Zusätzliche Widerrufsbelehrung auf Webseite erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 121/09

Die Unterrichtung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz setzt unter anderem voraus, dass er die Belehrung in Textform erhält. Eine bloße Wiedergabe des Hinweises "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" auf der Webseite genügt mangels Perpetuierungsfunktion nicht. Gleichwohl schadet dies nicht, wenn der Verbraucher darüber hinaus eine Belehrung in Textform erhält. Insbesondere verstößt ein solcher Hinweis nicht gegen Wettbewerbsrecht, da ihm der Verbraucher unmissverständlich entnehmen kann, an welche Voraussetzungen der Fristbeginn geknüpft ist.
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10. Dezember 2009

Klauseln in der Widerrufsbelehrung

Pressemitteilung Nr. 250/2009 des BGH vom 9.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08

Der BGH beschäftigte sich aktuell mit drei Klauseln in der Widerrufsbelehrung. Demnach stellt eine Klausel mit der Formulierung "frühestens" keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist dar und ist unwirksam. Ebenso ist eine formularmäßige Regelung zum Wertersatz unwirksam, sofern diese keine Regelung zum Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme enthält. Es schade jedoch nicht der Eindeutigkeit einer Widerrufsbelehrung, dass eine Klausel, die den Ausschluss des Widerrufsrechts regelt, lediglich die gesetzlichen Ausschlusstatbestände aufzählt.
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07. Dezember 2009

Batteriegesetz in Kraft getreten

Am 1.12.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft getreten und löst damit die zuvor geltende Batterieverordnung ab. Hiermit wird die europäische Altbatterierichtlinie 2006/66/EG in nationales Recht umgesetzt und das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren gesetzlich geregelt.
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15. Oktober 2009

Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: I ZR 148/07

Die Werbung für einen tatsächlich befristeten Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe stellt eine Verkaufsförderungsmaßnahme dar und unterliegt damit nach dessen Sinn und Zweck dem Anwendungsbereich des §4 Nr.4 UWG.
Daher gelten die Informationspflichten des §4 Nr.4 UWG. Das bedeutet, dass die Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufes auf dem Werbeplakat eine Verletzung des Transparenzgebotes darstellt. Aufgrund bestehender Nachahmungsgefahr und Werbewirkung für andere ist diese nicht unerheblich.
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12. Oktober 2009

Unvollständige und missverständliche Angaben zum Anbieter nicht erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 11/09

Wird auf einer Internethandelsplattform der Name des Anbieter nicht klar und verständlich sowie nicht vollständig und richtig wiedergegeben, verstößt der Anbieter damit gegen seine Informationspflichten. Das Bereithalten eines korrekten Impressums an anderer Stelle, welches nur über zwei Links, einer davon schwer aufzufinden, zu erreichen ist, gleicht die erforderlichen, aber falschen Angaben auf der Angebotsseite nicht aus.
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17. September 2009

Anspruch eines Journalisten auf Informationszugang bei unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand

Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 7 L 676/09.F

Jeder hat nach Maßgabe des § 1 S. 1 Informationsgesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Liegt der Umfang der angeforderten Aktenbestände jedoch bei ca. 10.000 Seiten und enthalten diese zudem in nicht nur unwesentlichem Ausmaß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, muss der Informationsanspruch Dritter gegenüber dem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei der Aktenbearbeitung durch z.B. notwendige Schwärzung, zurücktreten.
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08. September 2009

IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.09.2009, Az.: 6 W 47/09

Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
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31. August 2009

Verbraucherinformationen auch auf Mobile-Webseiten unverzichtbar

Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 51/09

Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.
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26. August 2009

Widerrufsbelehrungen

Beschluss des OLG Naumburg vom 13.07.2007, Az. 10 U 14/07 Befindet sich eine Widerrufsbelehrung in Textform lediglich auf der Internetseite des Unternehmens, gilt sie als nicht erfolgt. Erfolgt die Belehrung dann erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. In diesem Fall ist auch der Zusatz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" nicht korrekt, da die Frist dann erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt.
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21. August 2009

Versandkostenangabe nach Einleitung der Bestellung nicht ausreichend

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 73/09

Wenn in Online-Shops die Versandkosten zwar vor Abschluss der Bestellung aber erst nach Beginn des Bestellvorganges dem Verbraucher angezeigt werden, erfüllt das nicht das Gebot der Preiswahrheit und -klarheit. Der Verkäufer muss vor Beginn des Bestellvorganges über die genauen Versandkosten informiert werden, auch wenn er sich nach Einleitung der Bestellung noch nicht rechtlich gebunden hat. Das Darstellen abstrakter gestaffelter Preise nach Kubikmeter der Ware im Vorfeld der Bestellung ist nicht ausreichend, da der Kunde nicht verlässlich daraus die Preise kalkulieren und ableiten kann.
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