Inhalte mit dem Schlagwort „Informationspflichten“

30. März 2015

Eingeschränkte Informationspflichten bei Print-Anzeige einer Online-Verkaufsplattform

Schriftzug "Impressum" mit viele Paragrapfenzeichen um den Schriftzug
Urteil des OLG Köln vom 26.09.2014, Az.: 6 U 56/14

Das Fehlen eines Impressums bei einer Print-Werbeanzeige einer Online-Verkaufsplattform stellt nicht zwingend einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus § 5a II UWG dar.

Können die beworbenen Produkte ausschließlich über ein Internet-Portal erworben werden und werden dem Käufer die notwendigen Angaben über Identität und Anschrift des Unternehmers über diese Website zur Verfügung gestellt, so ist die Angabe eines Impressums in der eigentlichen Werbeanzeige entbehrlich.

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27. März 2015

Angaben zur Energieeffizienzklasse von Waren in Online-Shops

Energieeffizienzskala
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.10.2013, Az.: 2 U 28/13

Auf der Startseite eines Online-Shops muss der Verkäufer noch keine Angaben zu den Energieeffizienzklassen seiner Produkte machen. Eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung muss erst zu dem Zeitpunkt erteilt, werden, wenn ein Artikel in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann.

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20. März 2015

Angemessenheit von Vertragsstrafen zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr

Zwei Frauen mit Einkaufstüten, die vor einem Schaufenster stehen
Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22.12.2014, Az.: 3 W 123/14

Die Höhe eines Vertragsstrafeversprechens im Rahmen einer Unterlassungsverpflichtungserklärung muss geeignet sein, um die Gefahr einer künftigen Wiederholung der Verletzungshandlung auszuschließen. Insbesondere bei einem Unternehmen, welches mehrere Filialen unterhält, ist eine Vertragsstrafe von € 1.000,00 bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Schaufensterpreisauszeichnung zu niedrig. Auch bei einem Erstverstoß wäre die Vertragsstrafe nicht unter diesem Betrag festzusetzen.

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16. März 2015

Amazon-Händler haftet für veraltete UVP-Angaben durch Amazon

Rote Enter-Taste mit der Aufschrift "UVP"
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2014, Az.: 6 U 178/13

Die zulässige Bewerbung von Produkten mit unverbindlichen Preisempfehlungen setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Werbung eine solche Empfehlung vom Hersteller tatsächlich vorliegt. Das Werbeangebot ist irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, wenn das Produkt in den allgemeinen Preislisten des Herstellers bereits nicht mehr aufgeführt wird. Dies gilt selbst dann, wenn das Produkt auch ohne eine offizielle Listung durch Einzelanfragen beim Hersteller weiterhin verfügbar ist.

Ein Händler, der sich zum Vertrieb seiner Produkte einer Verkaufsplattform wie z.B. Amazon bedient, haftet selbst dann für falsche UVP-Angaben, auch wenn er keinen direkten Einfluss auf die dahingehende konkrete Gestaltung des Verkaufsangebotes durch den Plattformbetreiber nehmen kann.

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05. März 2015

Zum Widerrufsrecht beim Verkauf von wiederverwendbaren Medizinprodukten

Rote Tabletten liegen auf 20 Euro Scheinen
Urteil des AG Köln vom 13.01.2014, Az.: 142 C 201/13

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz kann auch für wiederverkäufliche Medizinprodukte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Für einen Anspruch auf Wertersatz muss der Verkäufer auf diese Rechtsfolge hinweisen. Führt die einmalige Benutzung eines Medizinprodukts jedoch zu einem Verbot des weiteren Verkaufs i.S.d. § 4 Medizinproduktgesetz (MPG), muss der Verkäufer den Kunden auch darüber ordnungsgemäß belehren.

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10. Februar 2015

Telekommunikationsvertrag ohne klare Preisangabe unwirksam

Smartphone liegt neben einer Brille auf einem Handyvertrag.
Urteil des AG Winsen vom 11.11.2014, Az.: 16 C 835/14

Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen ihren Kunden im Vertrag in klarer, umfassender und leicht verständlicher Form die Einzelheiten zu den Preisen der angebotenen Telekommunikationsdienste angeben, um der Preisklarheit nach § 43a Abs. 1 Nr. 5 TKG gerecht zu werden. Die Höhe des Entgelts aus einem Mobilfunkvertrag ist nicht bereits dann wirksam vereinbart, wenn der Anbieter nur auf eine Preisliste Bezug nimmt und auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, sondern erst dann, wenn der Preis im Telekommunikationsvertrag klar beziffert ist.

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04. Februar 2015

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden

Unter einem Mikroskop liegen zwei Tabletten.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 474/13

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, so muss in wissenschaftlich anerkannter Weise ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene Aussage bezieht, tatsächlich die behaupteten ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen auf die Gesundheit hat. Die Beweisführung über den Nachweis der Wirkung obliegt dabei dem Verwender der Werbeaussagen. Wird hierfür nachträglich ein Sachverständiger eingeschaltet, so können dessen Nachweise jedoch nicht auf den Zeitpunkt der getroffenen Werbeaussagen zurückwirken.

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02. Februar 2015

Bachblüten dürfen nicht gesundheitsbezogen beworben werden

Weißes Schälchen mit Blumen steht neben einem braunen Medikament.
Urteil des OLG Hamm vom 07.10.2014, Az.: 4 U 138/13

Die gesundheitsbezogene Werbung für Bachblüten ist unzulässig, da sie gegen die Vorgaben der HCVO verstößt. Werbeaussagen wie "werden gerne in emotional aufregenden Situationen verwendet" und "Bachblüten können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" zielen auf das seelische Gleichgewicht ab, welches neben dem gesundheitsbezogenen Wohlbefinden ebenfalls unter den Gesundheitsbegriff der HCVO fällt. Da der Werbung jedoch keine der zugelassenen, speziell gesundheitsbezogenen Angaben aus der Liste der HCVO beigefügt wurde, ist sie wettbewerbswidrig.

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27. Januar 2015

Impressumspflicht gilt auch für versehentlich online gestellte Websites

Impressum in weißen Buchstaben, umzingelt von weißen Paragraphenzeichen.
Urteil des LG Essen vom 13.11.2014, Az.: 4 O 97/14

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG gilt auch für veraltete Websites, die nur versehentlich aktiviert und dann vergessen wurden. Dem steht auch nicht entgegen, dass es aufgrund des veralteten Inhalts nicht mehr zu einem unmittelbaren Vertragsschluss über die Website kommen kann, sondern nur zu einer Kontaktaufnahme. Auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit ist als Telemediendienst anzusehen.

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20. Januar 2015

Endpreis in Preissuchmaschinen muss Bearbeitungs- und Verpackungskosten bereits enthalten

Euromünzen liegen unter einer Paketschnur.
Urteil des OLG Hamburg vom 06.02.2014, Az.: 5 U 174/12

Bei Onlinehändlern, die für ihre Waren in Preissuchmaschinen werben, reicht es nicht aus, wenn Bearbeitungs- und Verpackungskosten erst im Online-Shop erscheinen. Diese Kosten sind gerade keine Versandkosten und müssen somit als sonstige Preisbestandteile bereits in den Endpreis im Rahmen der Preissuchmaschine miteingerechnet sein, um wettbewerbskonform zu sein.

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