Keine Exklusivbelieferung der juris GmbH mit dokumentarisch bearbeiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 07.05.2013, Az.: 10 S 281/12 Das Bundesverfassungsgericht ist verpflichtet, Betreibern von juristischen Datenbanken dokumentarisch bearbeitete Entscheidungen in vergleichbarer Weise zukommen zu lassen wie der juris GmbH. Die vom Bundesverfassungsgericht erstellten Orientierungssätze und ergänzende Angaben genießen dabei als amtlich verfasste Leitsätze keinen Schutz nach dem Urheberrecht.
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