Inhalte mit dem Schlagwort „Informationszugangsfreiheit“

02. April 2019

Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

Laptop mit Google Suche
Beschluss des OLG Dresden vom 07.01.2019, Az.: 4 W 1149/18

Ob gegen Google ein Anspruch nach der DSGVO auf Entfernung eines Namens aus den Suchtreffern besteht, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit zu ermitteln. Gegen eine Entfernung spricht insbesondere die Bedeutung von Suchmaschinen für die Nutzbarkeit des Internets. An die Prüfpflichten einer Internetsuchmaschine sind deshalb geringe Anforderungen zu stellen. Suchmaschinen durchsuchen das frei zugängliche Internet in einem automatisierten Verfahren und können nicht danach unterscheiden, ob die aufgefundenen Inhalte eine Persönlichkeitsverletzung eines Dritten darstellen. Deshalb sind Beiträge nur bei einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und klar erkennbare Rechtsverletzung zu löschen.

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17. September 2009

Anspruch eines Journalisten auf Informationszugang bei unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand

Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 7 L 676/09.F

Jeder hat nach Maßgabe des § 1 S. 1 Informationsgesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Liegt der Umfang der angeforderten Aktenbestände jedoch bei ca. 10.000 Seiten und enthalten diese zudem in nicht nur unwesentlichem Ausmaß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, muss der Informationsanspruch Dritter gegenüber dem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei der Aktenbearbeitung durch z.B. notwendige Schwärzung, zurücktreten.
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