Inhalte mit dem Schlagwort „Informationszugangsrecht“

10. Juli 2015

Kein Anspruch auf Herausgabe der Durchwahlnummern aller Richter

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 06.05.2015, Az.: 8 A 1943/13

Ein Anspruch auf Zugänglichmachung des Telefonverzeichnisses des Verwaltungsgerichts Aachen, soweit die Durchwahlnummern von Richterinnen und Richtern betroffen sind, besteht für einen Anwalt nicht. Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Es reicht die Möglichkeit, die Richter über die jeweilige Service-Einheit bzw. deren Sekretariat zu erreichen, wohingegen die Herausgabe der Durchwahlnummern der Richter die Effektivität der richterlichen Arbeit und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtung gefährden könnte.

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05. August 2014

Pressefreiheit gibt kein Zutrittsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

Beschluss des VG Berlin vom 27.06.2014, Az.: VG 27 L 274.14

Nach dem Berliner Pressegesetz sind die Behörden verpflichtet, den Pressvertretern zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Journalisten können insoweit jedoch nur die Mitteilung konkreter Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt verlangen. Sie haben jedoch kein Recht darauf, sich nicht allgemein zugänglich Informationen selbst zu beschaffen. Auch aus der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit folgt kein weitergehendes Informationszugangsrecht und kein Recht für Journalisten auf Zutritt zu Gebäuden, die nicht allgemein zugänglich sind.

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