Inhalte mit dem Schlagwort „Inhaltskontrolle“

07. Juli 2023

Klauseln der AGB der Sparkasse gültig

Urteil des LG Berlin vom 04.12.2018, Az.: 16 O 428/17

Klauseln in der AGB der Sparkasse, wonach Vertragsbestandteile mit Zustimmung des Kunden, oder ausbleibender Ablehnung, nachträglich geändert werden können, sind wirksam. Es handelt sich zwar um AGB, jedoch fallen diese nicht unter die Inhaltskontrolle gemäß der §§ 307. ff. BGB, da diese Vorschriften nur für von Rechtsvorschriften abweichende oder ergänzende Regelungen gelten. Die fraglichen Klauseln aber entsprechen den gesetzlichen Regelungen des § 675 g BGB. Und selbst wenn sie unter die Inhaltskontrolle fallen würden, würden die Klauseln in bestimmten Fällen der Geschäftsbeziehung, wie etwa ein Vertrag über Bankschließfächer, wirksam bleiben, da sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

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22. September 2021

Überprüfbarkeit ärztlicher Aufklärungsformulare

Frau beim Augenarzt
Pressemitteilung Nr. 168/2021 des BGH vom 02.09.2021, Az.: III ZR 63/20

Ein ärztliches Aufklärungsformular mit einer Klausel über das Risiko eines Grünen Stars und die Möglichkeit einer Untersuchung zur Früherkennung ist laut BGH nicht zu beanstanden. Diese diene der Dokumentation der erfolgten Aufklärung des Patienten und dessen Entscheidung, ob er die Untersuchung vornehmen lassen möchte. Aufklärungsformulare können wichtige Beweisdokumente sein. Dass die Klausel allgemein gefasst ist, stehe einer Beweiswirkung nicht entgegen.

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07. Oktober 2019

Unzulässige Nutzungsbedingungen in Datenschutzerklärung

Nutzungsbedingungen auf Tastatur von Computer
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 13 U 168/13

Bietet jemand im Internet sowohl kostenlose, als auch entgeltliche Dienstleistungen an, und gelten die Nutzungsbedingungen für beide Varianten gleichermaßen, müssen die kompletten Bedingungen einer Überprüfung am Maßstab der auf entgeltliche Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen standhalten. Außerdem hat das KG Berlin entschieden, dass Klauseln, die zur sofortigen Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen, unzulässig sind. Ebenso Bestimmungen, nach denen eine willkürliche, unbestimmte und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen möglich ist.

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05. Januar 2017

Pauschales Entgelt für Dispositionskredit unwirksam

Schriftzug Dispo auf einem Blatt mit vielen Zahlen auf welchem auf Geldmünzen liegen
Urteil des BGH vom 25.10.2016, Az.: XI ZR 387/15

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos ein Entgelt von 2,95 € pro Monat berechnet wird, wenn die angefallenen Sollzinsen diesen Betrag nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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17. Juni 2014

Reisen auf eigene Gefahr?

Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13

AGB-Klauseln eines Anbieters für Wohnmobilreisen und geführte Touren in Marokko, welche vorsehen, dass die Reise auf eigene Gefahr des Reisenden durchgeführt wird und dieser an allen Unternehmungen während der Reise auf eigene Verantwortung teilnimmt, sind unzulässig. Auch der Zusatz, dass der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muss vielmehr deutlich klargestellt werden, dass diese Beschränkung lediglich für Sachschäden erfolgt, eine Haftung für Körperschäden jedoch nicht generell ausgeschlossen ist.

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03. März 2014

Unwirksamkeit einer Klausel der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Möbelhandels

Pressemitteilung Nr. 184/2013 des BGH zum Urteil vom 06.11.2013, Az.: VIII ZR 353/12

Eine Klausel, in der die Verantwortung für die vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ausgeschlossen wird, ist unwirksam, da dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. Ohne sachlichen Grund weicht die Klausel zum einen von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort ab und verändert den Gefahrübergang zum Nachteil des Kunden. Zum anderen wird die Haftung entgegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB für ein Verschulden des Transportunternehmens als Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

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23. Dezember 2013

Erbnachweisklausel in Sparkassen-AGB unwirksam

Urteil des BGH vom 08.10.2013, Az.: XI ZR 401/12 Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse "Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird." ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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20. Oktober 2013

Transparenzgebot bei Vergütungsvereinbarungen für Nutzung von Fotos

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2013, Az.: 22 U 8/12 In den AGB getroffene Vergütungsvereinbarungen für Fotografen müssen hinreichend bestimmen, welche Vergütung für eine Nutzung der Bilder erfolgt. Wenn z.B. eine "Mehrzahl von Einzelbildern" und eine "Fotostrecke" verschieden vergütet wird, muss eine Unterscheidung zwischen diesen Begriffen erfolgen.
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29. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße durch falsche Garantieangaben, unzulässige Gewährleistungsverkürzung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
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10. Oktober 2012

Einstweilige Verfügung nach Wettbewerbsverstößen bei eBay

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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