Inhalte mit dem Schlagwort „Inhaltskontrolle“

09. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07 In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
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26. Juli 2012

Bank darf für Pfändungsschutzkonto kein zusätzliches Entgelt erheben

Urteil des OLG Bremen vom 23.03.2012, Az.: 2 U 130/11 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken, in denen eine Gebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos erhoben wird, die je nach Modell des Girokontos die normalen Gebühren übersteigt, halten der Inhaltskontrolle nicht stand. Durch Umwandlung des Kontos kommt das Kreditinstitut nur einer gesetzlichen Pflicht nach und bietet gerade keine weitergehende Leistungen, weswegen es hierfür keine zusätzlichen Umlagen einfordern darf.
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25. November 2011

AGB-Klausel nicht wettbewerbswidrig!

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.10.2011, Az.: 6 U 267/10

Folgende AGB-Klausel verstößt nicht gegen § 307 BGB und ist deshalb auch nicht wettbewerbswidrig: Der Vertrag beginnt am […] und wird auf 5 Jahre [alternativ „3 Jahre“] fest geschlossen. Er kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um dieselbe Laufzeit.
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07. Februar 2011

Zur Zulässigkeit von Abschlussgebührenregelungen in AGB bei Bausparverträgen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel "Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird," hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
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08. Oktober 2010

Mobilfunkvertragsverlängerung um zwölf Monate in AGB zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 08.04.2010, Az.: I-17 U 203/09 Die Klausel eines Mobilfunkanbieters, wonach sich Verträge nach Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit um weitere zwölf Monate verlängern, sofern keine der Vertragsparteien vorher kündigt, ist zulässig. Weder darin, noch in der Grundlaufzeit von 24 Monaten, ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers zu sehen.
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