Inkassobüro verliert Eintragung wegen Eintreiben von Forderungen der „Gewerbeauskunftzentrale“
Nachdem ein Inkassobüro gegen die gerichtliche Auflage, nicht weiter die Forderungen der unlängst als Abzocker bekannten Gewerbeauskunftzentrale, beizutreiben, verstoßen hatte, wurde die Eintragung des Unternehmens im Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Damit kann das Inkassobüro seinen Betrieb nicht weiter aufrecht erhalten. Die Kölner Richter griffen zu dieser drastischen Maßnahme wegen der andauernden und schwerwiegenden Verstöße gegen die gerichtliche Auflage. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.