„Insel der Balance“ nicht unterscheidungskräftig
Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 W (pat) 514/11 Die Wortfolge "Insel der Balance" suggeriert, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine das Gleichgewicht wiederherstellende Wirkung hat, welche dem Konsumenten Entspannung und Ruhe verschafft. Die Wortfolge weist daher einen engen beschreibenden Bezug zu allen beanspruchten Waren auf. Darüber hinaus wird der Verkehr in der Wortfolge keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der so gekennzeichneten Produkte erkennen.
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