„Insel der Kraft und Stärke“ ist nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 w (pat) 515/11 Die Wortfolge „Insel der Kraft und Stärke“ beschreibt lediglich einen unbekannten Ort mit den positiven Charakteristika der „Kraft und Stärke“, vermittelt jedoch keine Informationen in Bezug auf die Herkunft, Zutaten oder Geschmacksrichtungen der beanspruchten Waren. Da der angesprochene Verkehr der Wortfolge nur ein anpreisendes Werbeversprechen und keine individualisierende Unterscheidungskraft zumesse, ist die Wortfolge nicht eintragungsfähig.
Weiterlesen