Vorsicht bei der Installation von Überwachungskameras
Wer eine Videokamera anbringt hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich solche Bereiche überwacht werden, die den eigenen privaten Lebensraum betreffen. Sollte beispielsweise bei einem gemeinschaftlich genutzten Garten nur die Möglichkeit bestehen, dass auch der Nachbar auf den Aufnahmen zu erkennen ist, liegt schon ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor. Der Eingriff ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine Kamera nur eine bestimmte Reichweite erfassen kann.