Inhalte mit dem Schlagwort „Interessenabwägung“

30. Dezember 2022 Top-Urteil

Pflicht für Suchmaschinen zur Löschung von nachweislich falschen Inhalten

Hände tippen auf Laptop, auf dessen Bildschirm Google geöffnet ist.
Urteil des EuGH vom 08.12.2022, Az.: C‑460/20

Die DSGVO sieht vor, dass ein Recht auf Löschung ausgeschlossen ist, wenn andere Grundrechte überwiegen, sowie das Recht auf freie Information, weshalb grundsätzlich eine Abwägung vorzunehmen ist. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten überwiegt aber in jedem Fall, wenn es sich um falsche Tatsachen handelt. Den Nachweis für die Unrichtigkeit des Inhalts muss die betroffene Person erbringen. Eine gerichtliche Entscheidung, die dies feststellt, ist als Nachweis nicht erforderlich. Die Anzeige von Vorschaubildern, die die betroffene Person zeigen, stellt einen besonders starken Eingriff in das Recht auf den Schutz des Privatlebens. Es ist auch hier eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, wobei der Kontext der Veröffentlichung bei der Bewertung des Informationswertes unberücksichtigt bleiben soll.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
19. Dezember 2022 Top-Urteil

BGH zur Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen

Urteil des BGH vom 31.05.2022, Az.: VI ZR 95/21

Über Strafverhandlungen darf so berichtet werden, dass der Angeklagte identifizierbar ist, wenn ein erhebliches Öffentliches Interesse daran besteht und es sich um reine Tatsachenbehauptungen handelt. Sei die Grenze zu Gewaltstraftaten nicht überwunden und handle es sich "lediglich" um Vermögensdelikte, so stehen auch diese im Interesse der Öffentlichkeit, wenn eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überwunden wurde, so der BGH. Begründet wird das Überschreiten dieser Schwelle z.B. mit der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, als auch weiteren Besonderheiten des Tatgeschehens. Auch zu berücksichtigen sei der Gesichtspunkt der Resozialisierung des Täters, welche in diesem Fall jedoch kein Hindernis darstellt.

Weiterlesen
01. Juli 2022

Wann besteht ein Anspruch auf Löschung einer Restschuldbefreiung nach der DSGVO?

Finger drückt auf eine rote Löschen-Taste
Urteil des KG Berlin vom 15.02.2022, Az.: 17 U 51/21

Einem Verbraucher steht kein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bzgl. einer Restschuldbefreiung zu, wenn wie im vorliegenden Fall eine Wirtschaftsauskunftei diese speichert und ihr ein berechtigtes Interesse zusteht. Nach Ansicht des Gerichts bestünde dieses im Falle einer Kreditgewährung. Die Daten würden hierbei nur einer begrenzten Anzahl von Vertragspartnern des Verbrauchers zugänglich gemacht werden. Diese hätten ein berechtigtes Interesse an den Daten, um Aussagen über die Bonität des Verbrauchers als potentiellen Kreditnehmer treffen zu können.

Weiterlesen
04. April 2022

Datenverarbeitung auf Online-Portal für Arztbewertungen

Ein Arzt hält eine Schiefertafel in den Händen
Urteil des OLG München vom 19.01.2021, Az.: 18 U 7243/19 Pre

Bei Online-Arztbewertungen erfolgt die Datenverarbeitung nicht zu „journalistischen Zwecken“ im Sinne des Art. 85 Abs. 2 DSGVO, da die Online-Plattform eher eine vermittelnde Rolle innehat und nicht selbst journalistisch-redaktionell tätig sind. Bezüglich der Datenverarbeitung durch das Online-Portal muss durch Interessenabwägung ermittelt werden, ob diese zulässig ist. Die besagte Arztbewertungswebsite bietet Premiumaccounts für Ärzte an, wodurch diese Vorteile gegenüber Nicht-Inhabern solcher Accounts zuteilwerden. Dadurch ist das Online-Portal kein neutraler Informationsvermittler und ihr Interesse an der Datenverarbeitung erliegt dem des Klägers auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die freie Berufsausübung.

Weiterlesen
23. August 2019

Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Inhaber stellt Urheberrechtsverletzung dar

Grauer Museumsraum mit drei grauen Leinwänden
Urteil des BGH vom 21.02.2019, Az.: I ZR 15/18

Die Zerstörung eines Kunstwerks kann eine Urheberrechtsverletzung bedeuten und damit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben. Die Vernichtung einer Kunstinstallation als urheberrechtlich geschütztes Werk stellt die schärfste Form einer „anderen Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Die Vorschrift bezweckt, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk zu schützen. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht spricht dafür, dass der Urheber grundsätzlich auch eine Zerstörung seines Werks verbieten kann. Zur Feststellung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten Interessen des Urhebers an seinem Werk zu gefährden, muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks erfolgen.

Weiterlesen
09. Juli 2019

Wettbewerbsrechtliche Einstufung einer herabsetzenden Äußerung

Hand schreibt mit Kreide Meinungsfreiheit auf Tafel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.03.2019, Az.: 6 U 203/18

Die Äußerung, ein Mitbewerber habe „eine ganze Reihe von vertraglichen Pflichten“ zu erledigen, ist als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht als unlautere Herabsetzung nach § 4 Nr. 1 UWG anzusehen, wenn dieser ein Schreibens des Mitbewerbers an einen Dritten vorausgegangen ist, in dem Seitens des Mitbewerbers die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Äußernden aufgestellt wurden. In einem solchen Fall führt die erforderliche Gesamtabwägung aller Güter und Interessen zu einer Verneinung einer unlauteren Herabsetzung, sodass auch kein Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 1 UWG besteht.

Weiterlesen
02. Oktober 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Löschungsanspruch gegen Google setzt Interessenabwägung voraus

Google Suchfeld
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 U 193/17

Wird ein Unterlassen der Anzeige von bestimmen Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe des Vor- und Zunamens begehrt, so wird dieses Begehren von der Rechtsfolge des Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) erfasst. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, welche aufgrund des vom EuGH anerkannten „Recht auf Vergessenwerden“ einen Löschungsanspruch begründen kann, setzt die Löschung jedoch eine umfassende Interessenabwägung voraus (hier: Überwiegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information).

Weiterlesen
26. Juni 2018 Top-Urteil

DSGVO steht Anwendbarkeit des KUG im Bereich der Bildberichterstattung nicht entgegen

Figur eines Menschen mit einem schwarzen Balken vor den Augen auf einem Holzboden
Beschluss des OLG Köln vom 18.06.2018, Az.: 15 W 27/18

Die Geltung der DSGVO führt jedenfalls im journalistischen Bereich nicht zur Unanwendbarkeit der Regelungen des KUG. Denn Art. 85 der Verordnung sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken vor, dass nationale Regelungen in diesem Bereich zulässig sein können, sofern sie sich einfügen (sog. „Öffnungsklausel“).

Beruft sich eine im Rahmen einer Bildberichterstattung abgebildete Person auf sein Datenschutzrecht, so ist bei Bildnissen der Zeitgeschichte weiterhin nach dem KUG eine umfassende Interessenabwägung widerstreitender Grundrechtspositionen vorzunehmen.

Weiterlesen
16. November 2017

Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei Wiedergabe von Musikstücken bei politischen Wahlkampfveranstaltungen

Wahlkampf-Schriftzug vor rotem Hintergrund
Beschluss des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 147/16

Sofern eine politische Partei freie einzelne Musikstücke bei ihren Wahlkampfveranstaltungen wiedergibt, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch, wenn dessen berechtigte geistigen oder persönlichen Interessen am Werk beeinträchtigt werden. Hat sich der Urheber zuvor gegen die politischen Ziele der Partei öffentlich ausgesprochen und wurde diese Partei bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft, überwiegt die Interessenabwägung zu Gunsten des Urhebers.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a