Inhalte mit dem Schlagwort „Interessenabwägung“

30. Oktober 2013

Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.04.2013, Az.: 5 O 141/12

1. Anonyme Bewertungen von Ärzten auf dafür eingerichteten Websites sind grundsätzlich zulässig. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen hierbei das Interesse eines Arztes - oder wie hier einer Hebamme - auf informationelle Selbstbestimmung.

2.  Der Betreiber der Seite macht sich die Inhalte nicht zu Eigen, sondern dient lediglich als Hoster, weshalb er nur als Störer haften würde.

3.  Eine derartige Streitigkeit kann durch Einzelrichter entschieden werden.
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30. September 2013

Die Grenzen des verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.09.2013, Az.: OVG 6 S 46.13 Wenn schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen vorliegen, besteht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. So muss z.B. keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Abgeordneten des Bundestages die Sachleistungspauschale auf eine bestimmte Art und Weise in Anspruch genommen haben.
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04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
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21. Dezember 2012

Wikipedia-Beitrag auch ohne Einverständnis des Betroffenen rechtmäßig

Urteil des LG Tübingen vom 18.07.2012, Az.: 7 O 525/10 Die Veröffentlichung eines Wikipedia-Beitrages, welcher das berufliche Wirken einer Person widerspiegelt, kann auch ohne deren Zustimmung erfolgen. Zwar liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann vor, wenn das Recht des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und welche Informationen über ihn veröffentlicht werden, nicht gewahrt bleibt. Jedoch müsste in diesem Fall das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der Gegenseite überwiegen.
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30. November 2011

Stuttgart 21 – das Bahnhofsgebäude darf abgerissen werden!

Beschluss des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 216/10

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist urheberrechtlich geschützt, so dass ein Teilabriss einen Eingriff in die Urheberpersönlichkeitsrechte darstellen kann. Allerdings sind im Rahmen der gebotenen Abwägung der betroffenen Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers nach seinem Tode ein geringeres Gewicht als zu seinen Lebzeiten beizumessen.
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20. September 2011

Identifizierende Berichterstattung

Beschluss des LG München I vom 30.08.2011, Az.: 9 O 13876/11 Eine identifizierende Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens hat zu unterbleiben, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem Persönlichkeitsrecht des Angeklagten zurück tritt.  Das kann gerechtfertigt sein, wenn der Angeklagte infolge der Tat erheblich in seiner privaten und wirtschaftlichen Existenz geschädigt wurde und seine Familie ebenso von einer identifizierende Berichterstattung erheblich betroffen wäre.
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19. Februar 2010

Kindheitsfotos im Kino nur mit Einwilligung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010, Az.: I-20 U 151/09

Enthält ein Kinofilm ein Bild ohne Einwilligung des Betroffenen, so ist die Kunstfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.
Minderjährige genießen allerdings einen wesentlich höheren Schutz, und eine Abwägung wird demnach grundsätzlich ihre Interessen als vorrangig betrachten.

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27. Mai 2009

Verzockt

Beschluss des NiedOVG vom 16.02.2009, Az.: 11 ME 367/08

Kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse privater Anbieter von Glücksspielen, so überwiegt das öffentliche Interesse. Nimmt ein Vermittler seine Tätigkeit trotz der Kenntnis auf, dass keine Erlaubnis zur Vermittlung erteilt werden kann, trägt er das damit verbundene Risiko. Für das öffentliche Interesse spricht ein Staatsmonopol für Glücksspiele, da dies geeignet erscheint, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen.

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