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17. April 2009

Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07

Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
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