GEZ im Büro
Pressemitteilung Nr. 67/2011 des BVerwG zu den Urteilen vom 17.08.2011, Az.: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11
Wird eine Privatwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt, fällt für dort beruflich genutzte Internet-PCs keine Rundfunkgebühr an, wenn bereits privat für ein Radio oder ein Fernsehgerät gezahlt wird.