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29. August 2011

GEZ im Büro

Pressemitteilung Nr. 67/2011 des BVerwG zu den Urteilen vom 17.08.2011, Az.: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11

Wird eine Privatwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt, fällt für dort beruflich genutzte Internet-PCs keine Rundfunkgebühr an, wenn bereits privat für ein Radio oder ein Fernsehgerät gezahlt wird.
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