Inhalte mit dem Schlagwort „Internet-Plattform“

12. Januar 2023 Top-Urteil

Markenrechtsverletzung durch Amazon

Warenkorb Online-Shopping
Urteil des EuGH vom 22.12.2022, Az.: C-148/21 und C-184/21

Der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform, welche neben den eigenen Verkaufsangeboten einen Online-Marktplatz umfasst, benutzt das mit einer fremden Unionsmarke identische Zeichen jedenfalls dann selbst, wenn Drittanbieter ohne die Zustimmung des Inhabers dieser Marke solche mit diesem Zeichen versehenen Waren auf dem betreffenden Marktplatz zum Verkauf anbieten und der Betreiber u.a. sein eigenes Logo erscheinen lässt oder sonst den Eindruck erweckt, dass er die mit diesem Zeichen versehenen Waren im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbst vertreibt.

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29. Mai 2019

Internationale Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen an noch nicht gemeinfreien Werken in Deutschland

Jugendliche zeigen auf ein Tablet mit einer Website für E-Books
Pressemitteilung Nr. 26/2019 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.04.2019, Az.: 11 O 27/18

Eine internationale Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke veröffentlicht werden, haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind. Dies gilt ebenfalls, wenn sich die Betreiber der Plattform die eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat. Die Haftung nach deutschem recht ergibt sich aus der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch für Nutzer aus Deutschland.

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26. Juni 2009

Cartier à la eBay

Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06

a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "à la Cartier" ist eine unlautere vergleichende Werbung. (...)

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