Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Pressemitteilung des BayVGH zum Urteil vom 19.05.2009, Az.: 7 B 08.2922 Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 19. Mai 2009 entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt.
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