Für internetfähigen PC einer Rechtsanwaltskanzlei muss Rundfunkgebühr geleistet werden
Urteil des OVG Niedersachsen vom 22.05.2013, Az.: 4 LA 302/11 Es muss eine Rundfunkgebühr geleistet werden, wenn es sich um ein „neuartiges“ Rundfunkempfangsgerät handelt, auch wenn der Computer wie im vorliegenden Fall nur zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Diese Erhebung von Rundfunkgebühren stellt keinen Eingriff in die Informations- oder Berufsfreiheit dar.
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