Inhalte mit dem Schlagwort „Internetforum“

09. März 2018

Anforderungen an die Begründung einer Prüfpflicht eines Portalbetreibers

Verwendung von sozialen Netzwerken
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 16 U 72/17

Möchte eine juristische Person, die sich durch im Rahmen eines Internetforums veröffentlichte Beiträge in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, den Portalbetreiber zur Unterlassung verpflichten, so kann dies nur erfolgen, wenn der Betreiber als Störer einzustufen ist oder aber ihn eine Prüfpflicht trifft. Zur Begründung einer Prüfpflicht reicht es jedenfalls nicht, wenn Aussagen als „ehrenrührig und schmähend“ gerügt werden, nicht jedoch der Tatsachengehalt konkret widerlegt oder auch nur zu widerlegen versucht wird. Auch genügt es nicht, wenn Ausführungen dazu fehlen, warum eine Rechtsverletzung überhaupt gegeben sein soll oder sich eine Rechtsverletzung aus einem konkreten Vortrag nicht schlüssig ergibt.

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27. Juni 2017

6 Monate Kündigungsfrist für einen Internet-Forennutzungsvertrag

Login-Maske für User
Urteil des AG Kerpen vom 10.04.2017, Az.: 102 C 297/16

Für einen Internet-Forennutzungsvertrag finden die Regeln des Dienstvertrages Anwendung, ein solcher kann hierbei ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt in Anlehnung an § 624 S. 2 BGB sechs Monate, die außerordentliche Kündigung setzt eine Abmahnung voraus. Eine Kündigungserklärung liegt dabei in einer Einschränkung der Schreibrechte für einen Nutzer nicht vor.

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29. September 2014

Zur Abgrenzung einer ehrverletzenden „verdeckten Aussage“ von der Mitteilung von Fakten

Beschluss des AG Bad Segeberg vom 10.04.2014, Az.: 17a C 49/14

Ein Eintrag in einem Internetforum, der lediglich die Mitteilung einzelner Fakten enthält, aus denen die Leser eigene Schlüsse ziehen können, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine ehrverletzende Äußerung in Form einer sogenannten "verdeckten Aussage" dar. Eine "verdeckte Aussage" ist dadurch gekennzeichnet, dass der Autor dem Leser durch das Zusammenspiel offener Äußerungen eine unabweisliche Schlussfolgerung nahe legt und eine zusätzliche Sachaussage trifft, die gegebenenfalls eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung darstellen kann.

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13. September 2011

Datenschutz auf ausländischen Servern

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.08.2011, Az.: 7 U 134/10 Das BDSG ist anwendbar, wenn die Daten auf außereuropäischen Servern liegen, diese aber in der BRD abgerufen werden können und sollen. Die Verbreitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie bei der Erörterung eines Themas vom öffentlichen Interesse genutzt werden und der Mitteilung dieser Daten keine berechtigten Interessen des Betroffenen entgegenstehen bzw. wenn die Daten allgemein zugänglich sind. Ein ausländisches Handelsregister, welches Einblick nur nach Darlegung eines berechtigten Interesses gewährt, ist eine allgemein zugängliche Quelle, wenn sie Informationen enthält, die für die Erörterung von Themen öffentlichen Interesses bedeutsam sind.
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14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegenüber Betreiber eines Internetforums

Pressemitteilung Nr. 11/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10

Stellt eine Privatperson oder ein Unternehmen fest, dass in Internetforen über sie diffamierend oder geschäftsschädigend berichtet wird, können sie einen Anspruch auf Entfernung der betreffenden Beiträge haben. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreiber des Forums, um die Kontaktdaten des Verfassers festzustellen, haben diese aber nicht, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Lediglich im Rahmen eines strafrechtlichten Ermittlungsverfahrens könnten die gewünschten Auskünfte erlangt werden.
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18. März 2009

Beamtenstatus und Table-Dancing im Internet

Beschluss des VG Stuttgart vom 18.02.2009, Az.: 9 K 384/09

Während der Entscheidung über die Eignung als Beamte kann sich die Behörde des Internets zum Abruf von Informationen über den Bewerber bedienen. Zweifel an der charakterlichen Eignung können durch Table-Dance-Einlagen im Internet entstehen, auch wenn die Fotos unverzüglich gelöscht werden.
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