Inhalte mit dem Schlagwort „Internetnutzer“

04. Mai 2017

Öffentliches Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Fotografie der Stadt Cordoba

Aufgeklappter Laptop mit der geöffneten Webseite einer Reiseagentur
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 267/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einfügung eines auf einer fremden Internetseite mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene öffentlich zugängliche Internetseite ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn das Werk zunächst auf einen Server kopiert und von dort auf die eigene Internetseite hochgeladen wird?

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17. September 2009

Keine Haftung bei Abwesenheit

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 12.08.2009, Az.: 31 C 1738/07-17 Kann ein Internetnutzer nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt des unerlaubten Filesharings nicht in Reichweite seines Computers war und zudem nachgwiesen werden kann, dass in der fraglichen Zeit der PC nicht in Betrieb war, so haftet der Inhaber des Internetanschlusses weder auf Zahlung der Abmahnkosten noch auf Schadensersatzansprüche.
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