Inhalte mit dem Schlagwort „Internetplattform“

25. August 2021 Top-Urteil

Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen YouTube wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt

Videolöschung
Beschluss des OLG Dresden vom 29.06.2021, Az.: 4 W 396/21

Gegen Google als Muttergesellschaft der Internetplattform YouTube wurde ein Ordnungsgeld über 100.000 EURO wegen der verspäteten Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt. Zuvor war gegen den Videoportalbetreiber eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergangen, woraufhin Google das auf der Plattform www.youtube.de zu Unrecht gelöschte Video mit Informationen über das Corona-Virus wochenlang nicht wieder online gestellt hatte. Darin sah das OLG Dresden einen vorsätzlichen und – aufgrund der Zeitdauer – auch schweren Verstoß seitens Google gegen die Unterlassungsverfügung. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgelds wurden einerseits die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma Google und andererseits die Tatsache berücksichtigt, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte.

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30. Oktober 2023

Verbot der Zugänglichmachung von Fachartikeln eines Verlages auf Internetplattform

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 21 O 14450/17

Ein wissenschaftlicher Fachverlag ging gegen eine Forschernetzwerk-Plattform vor. Auf dieser können sich Wissenschaftler untereinander austauschen. Dabei wurden einige Fachartikel öffentlich zugänglich gemacht, deren Rechteinhaber der klagende Fachverlag ist. Die Beklagte argumentierte, sie könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was die Nutzer auf ihrer Plattform veröffentlichten. Entgegen dieser Aussage entschied das LG München I, dass die Internetplattform die Artikel des Fachverlags nicht zugänglich machen dürfe. Ein Schadensersatzanspruch wurde unterdessen zurückgewiesen, da die Anforderungen an den Nachweis der Rechteinhaberschaft nicht erfüllt werden konnten.

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15. Februar 2021

Informationspflichten im Hinblick auf Herstellergarantien im Onlinehandel

Ein Mann hält ein Schild mit der Aufschrift Garantie
Pressemitteilung des BGH vom 11.02.2021, Az.: I ZR 241/19

Im konkreten Fall bewarb die Beklagte Taschenmesser auf der Internetplattform Amazon mit Hinweisen auf eine Herstellergarantie. Hierbei unterließ sie unter anderem Angaben zu etwaigen gesetzlichen Rechten. Auch erwähnte sie nicht, dass die gesetzlichen Rechte durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt werden. Der BGH legte nun dem EuGH Fragen vor, inwiefern Herstellergarantien Informationspflichten auslösen und ob dabei dieselben Anforderungen wie an einen Verbrauchsgüterkauf zu stellen sind.

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22. Dezember 2020

YouTube: Keine Pflicht zur Herausgabe der Mail-Adresse von Urheberrechtsverletzern

Ein Video ist auf einer Videoplattform zu sehen
Pressemitteilung des BGH vom 10.12.2020, Az.: I ZR 153/17

Videoplattformbetreiber sind nicht dazu verpflichtet die Mail-Adressen, IP-Adressen oder Telefonnummern von Raubkopierern herauszugeben. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass der Begriff "Anschrift" des Anspruchs aus § 101 III Nr. 1 UrhG dem Begriff "Adressen" der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Von diesem Begriff wird weder die Mail-Adresse, noch die Telefonnummer oder die IP-Adresse des Nutzers, der widerrechtlich Dateien hochlädt, erfasst.

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12. September 2018

Das Angebot einer DVD ist eine verletzende Verbreitungshandlung

Kasetten, DVDs und CDs auf einem Tisch verteilt
Urteil des LG Bielefeld vom 03.07.2018, Az.: 20 S 62/17

Das Anbieten einer DVD auf einer Internetplattform stellt bereits eine eigenständige Verbreitungshandlung dar, die das ausschließliche Verbreitungsrecht des Künstlers verletzt. Es kommt für das Verbreiten in Form des Anbietens nicht darauf an, ob das Anbieten Erfolg hat oder erfolglos bleibt. Zudem ist es unerheblich, ob der Anbietende das Werk in Besitz hat oder lediglich den Anschein erweckt, eine nicht lizensierte DVD anzubieten. Bei der Wertfestsetzung wird jedoch Art und Umfang der Verletzung sowie das wirtschaftliche Interesse des Rechteinhabers bewertet.

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07. November 2017

Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

Wordcloud bestehend aus Begriffen, die etwas mit Wettbewerb und Konkurrenten zu tun haben
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.12.2016, Az.: 6 U 229/15

Durch die Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch ein Fondsunternehmen wird nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwälten besteht insoweit schon kein Wettbewerbsverhältnis, da die Parteien keine gleichartigen Leistungen anbieten. Des Weiteren besteht ein solches Verhältnis nicht, da das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen nicht gleichwohl beeinträchtigt. Eine bloße Beeinträchtigung der Absatzinteressen reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses jedoch nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt.

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23. März 2017

Suchmaschinenbetreiber sind nicht zur Überprüfung eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet

Frau benutzt Suchmaschine auf Tablet
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.12.2016, Az.: 6 U 2/15

Suchmaschinenbetreiber sind nicht verpflichtet ihrerseits von Dritten ins Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. Es sind auch dann keine Ansprüche zu bejahen, wenn die Beiträge tatsächlich eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge hätten. Die Pflichten der Suchmaschinenbetreiber sind gewahrt, soweit der konkrete Link zu dem Beitrag als Suchergebnis gesperrt wird. Eine Haftung liegt nur bei einem konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vor.

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17. Februar 2017

Haftung eines Online-Händlers für Urheberrechtsverletzungen durch von Amazon eigenständig zugeordnete Produktfotos

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des LG Köln vom 16.06.2016, Az.: 14 O 355/14

Ein Online-Händler haftet für Urheberrechtsverletzungen in Form der öffentlichen Zugänglichmachung durch von einer Internetplattform wie Amazon eigenständig dem Produkt zugeordnete Produktfotos. Wer seine Produkte auf einer solchen Verkaufsplattform anbietet, macht sich die dortigen Angaben für dieses Produkt zu eigen. Dies gilt sogar, wenn der Anbieter die Produktbilder nicht selbst zugeordnet hat und auf die Auswahl der Bilder keinen Einfluss hatte, da er für das Angebot auch dann verantwortlich ist, wenn er es von Dritten erstellen lässt und den Inhalt weder zur Kenntnis nimmt noch einer Kontrolle unterzieht.

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23. Februar 2016

YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverstöße

Zeitleiste eines Videos mit rotem Wiedergabeknopf und grauem Lautstärkeknopf
Urteil des OLG München vom 28.01.2016, Az.: 29 U 2798/15

Der Betreiber der Internet-Videoplattform YouTube haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße, welche durch Dritte in Form einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken nach § 19 a UrhG über das Videoportal begangen wurden. Zwar trägt der Provider durch das Eröffnen seiner Plattform für fremde Inhalte durchaus zu den über das Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen bei, für die Begründung einer täterschaftlichen Haftung bedarf es jedoch vielmehr einer gewissen Identifikation mit diesen Fremdinhalten. Für den verständigen Durchschnittsnutzer wird jedoch deutlich, dass es sich bei den auf YouTube gesammelten Inhalten nicht um Inhalte handelt, für welche der Betreiber die Verantwortung übernimmt, sondern um solche, die von Dritten herrühren und von diesen abrufbar gemacht werden.

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