Impressumspflicht auch für dritte Anbieter auf einem Handelsportal
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 145/12
Der Betreiber eines Handelsportals muss die Möglichkeiten schaffen, dass angeschlossene Händler ihrer Impressumspflicht nachkommen. Es kann aber nicht unmittelbar gefordert werden, dass jedes Angebot vor der Einstellung auf die erforderlichen Angaben überprüft wird.