Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

08. Juli 2004

Irreführende Preisgestaltung eines Formulars

Urteil des BGH vom 08.07.2004, Az.: I ZR 142/02 Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
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19. Mai 2004

whirlpools.at – „catch-all“-Funktion bei Domains wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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01. April 2004

Wettbewerbsverstöße durch ein Glückspielunternehmen

Urteil des BGH vom 01.04.2004, Az.: I ZR 317/01 a) Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet. b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.
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17. März 2004

Kein konkludenter Vertragsschluss durch Energieentnahme

Urteil des BGH vom 17.03.2004, Az.: VIII ZR 95/03 Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
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11. März 2004

Dienstanbieter muss nach Kenntnisnahme einer Rechtsgutverletzung Maßnahmen gegen erneute Verletzungen ergreifen

Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 304/01 a) Eine Haftung als Störer setzt voraus, daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein Fall einer Markenverletzung bekannt, muß er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, daß es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. b) Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die mit dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als „Replika“ oder „Nachbildung“ bezeichnet wird.
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11. März 2004

Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung unzulässig

Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 81/01 a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann. b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
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03. September 2003

Betriebsrat hat Anspruch auf Nutzung des firmeninternen Intranets

Beschluss des BAG vom 03.09.2003, Az.: 7 ABR 12/03 Existiert innerhalb einer Firma ein Intranet, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des Intranets gestatten. Zudem darf der Arbeitgeber Informationen, die der Betriebsrat über das Intranet verbreitet, nicht eigenmächtig entfernen. Der Betriebsrat darf das Intranet als ein Mittel der betrieblichen Kommunikation grundsätzlich für erforderlich halten. Er muss aber die berechtigten Interessen des Arbeitgebers mitberücksichtigen. Er hat daher nicht pauschal auf jedes von ihm geforderte Kommunikationsmittel einen Anspruch, sondern muss die Erforderlichkeit des Mittels begründen. Ein Anhaltspunkt ist hierbei vor allem die Üblichkeit bestimmter Kommunikationswege im Betrieb.
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03. April 2003

Internet-Reservierungssystem

Urteil des BGH vom 03.04.2003, Az.: I ZR 222/00 Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird.
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