Kein Bereicherungsanspruch gegen einen zu Unrecht eingetragenen Domain-Inhaber
Wird der Käufer einer bereits vergebenen Domain zu Unrecht als Domain-Inhaber eingetragen, stehen dem materiell Berechtigten keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen diesen zu, da der registrierte Domain-Inhaber seine Rechtsstellung durch die Leistung des Verkäufers erlangt.