Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

19. Mai 2014

Kein Bereicherungsanspruch gegen einen zu Unrecht eingetragenen Domain-Inhaber

Beschluss des OLG Brandenburg vom 05.09.2013, Az.: 3 U 164/09

Wird der Käufer einer bereits vergebenen Domain zu Unrecht als Domain-Inhaber eingetragen, stehen dem materiell Berechtigten keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen diesen zu, da der registrierte Domain-Inhaber seine Rechtsstellung durch die Leistung des Verkäufers erlangt.

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19. Mai 2014

Beweislast bei einer Urheberrechtsverletzung in einem Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: 57 C 3144/13

Um die eigene Haftung eines Anschlussinhabers als Täter bei durch Filesharing begangenen Urheberrechtsverletzungen auszuschließen, ist es ausreichend, wenn die Internetmitbenutzung anderer Personen dargelegt werden kann und die ersthafte Möglichkeit besteht, dass diese den Internetanschluss ohne Mitwirkung des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung genutzt haben können. Die Beweislast, dass dennoch der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat, liegt dann beim Kläger. Eine Störerhaftung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Personen den Anschluss mitbenutzen, da gegenüber diesen keine Überwachungspflicht besteht.

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19. Mai 2014

Zur prozessualen Darlegungslast einer Rechtsverletzung bei außerordentlicher Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Urteil des LArbG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2013, Az.: 10 Sa 173/13

Der pauschale Vortrag einer zu privaten Zwecken erfolgten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz (hier: „Pornoseiten und sonstige private Seiten“) genügt nicht, um eine für eine außerordentliche Kündigung relevante Pflichtverletzung zu generieren. Ausdrucke des Browserverlaufs oder die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzen dabei ebenfalls nicht den Sachvortrag, der in hinreichender Weise zu erfolgen hat. Die Aufbereitung des Prozessstoffes und damit auch des kündigungsrelevanten Sachverhalts ist Aufgabe des Prozessbevollmächtigten und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden.

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19. Mai 2014

Keine Sperrung der Webseite „3dl.am“

Urteil des OLG Hamburg vom 21.11.2013, Az.: 5 U 68/10

Der Access-Provider Deutsche Telekom AG ist nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu der Internetseite „3dl.am“ zu sperren, da eine Störerhaftung über die von ihm vermittelten Internetanschlüsse erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung in Betracht kommt, soweit die Prüfungs- und Handlungspflichten nach allgemeinen Grundsätzen rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar sind.

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16. Mai 2014 Kommentar

LG Düsseldorf – Unberechtigte Aufforderung zur Sperrung einer Domain kann Schadensersatzpflicht auslösen

Kommentar zum Urteil des LG Düsseldorf vom 27.11.2013, Az.: 2a O 42/13 U

In den USA existiert mit dem sog. „Notice and Take Down“-Prinzip - basierend auf dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) - ein Verfahren, das einen Hoster vollständig aus der Haftung entlässt, sofern er nach Beanstandung einer Rechtsverletzung möglichst sofort die Rechtsverletzung vom Netz nimmt. Doch was passiert dann, wenn dadurch Inhalte gelöscht werden, die tatsächlich keine Rechte verletzen?

Das LG Düsseldorf hatte mit erst jetzt veröffentlichtem Urteil von Ende November 2013 darüber zu befinden, ob dem Betroffenen im Fall einer solch unberechtigten „Take Down Notice“ ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem vermeintlichen Rechteinhaber zustehen kann.

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14. Mai 2014

Reichweite des Unterlassungsgebots

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 42/11

a) Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 Restwertbörse II).

b) Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung und die Reichweite des Vollstreckungstitels maßgeblich ist, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.

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13. Mai 2014

Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013, Az.: 9 W 66/13

Bei der Bestimmung des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist neben der Berücksichtigung des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien insbesondere auch das Unterlassungsinteresse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu beachten. Das Interesse eines Gewerbebetriebs an der Löschung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" sowie der Unterlassung der weiteren Datenverwendung wird durch einen Streitwert von 4.000 Euro angemessen berücksichtigt.

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13. Mai 2014

Ausschließlicher Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten

Beschluss des OLG Hamburg vom 14.11.2013, Az.: 5 W 121/13

Der ausschließliche Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten gegen eine natürliche Person nach § 104a UrhG gilt auch im Verfahren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Wahl eines möglichen abweichenden Gerichtsstandes könnte nur eröffnet werden, wenn der Antragsteller ausreichende Beweise darlegt um glaubhaft zu machen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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13. Mai 2014 Top-Urteil

EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“ – Verantwortlichkeit Googles für Suchergebnisse

Kopf eines digitalen Mensch umgeben von Binärcodes.
Pressemitteilung Nr. 70/14 des EuGH zum Urteil vom 13.05.2014, Az.: C-131/12

Suchmaschinenbetreiber wie Google können sich nicht darauf berufen, dass die dem Nutzer präsentierten Suchergebnisse keine von den Suchmaschinenbetreibern selbst erstellten Inhalte, sondern lediglich Verlinkungen auf Webseiten Dritter sind. Die automatische und systematische Durchsuchung des Internets, die Speicherung dieser gesammelten Daten auf Servern und die Bereitstellung bei Suchanfragen durch die Nutzer ist als eine Verarbeitung durch die Betreiber von Suchmaschinen anzusehen.

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