Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

18. September 2014

Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

Urteil des LG Köln vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12

Ein Hauptmieter haftet nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Untermieter. Wohnen diese nicht in seinem Haushalt, nutzen aber seinen Internetanschluss, so besteht keine Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Verletzungen, da der Hauptmieter dieser nicht nachkommen könnte, ohne gegen die dem Mietverhältnis innewohnende Unverletzlichkeit der Privatsphäre des Untermieters zu verstoßen. Ebenso wenig besteht eine Belehrungspflicht, zumindest solange kein konkreter Verdacht hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung besteht. Insbesondere in Fällen von Wohngemeinschaften mit gleichaltrigen Mitbewohnern besteht keine Belehrungspflicht des Hauptmieters, da dieser regelmäßig keinen Informationsvorsprung hinsichtlich der Benutzung und der Gefahren des Internets hat, der ihn zu einer Belehrung verpflichten würde.

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18. September 2014

Zur Haftung von Ehegatten in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Köln vom 08.05.2013, Az.: 6 W 256/12

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing kann allein der Betrieb eines Internetanschlusses unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen. Handelt es sich bei den Inhabern des Anschlusses jedoch um Ehegatten, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Partner zumindest mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung sind. In einem solchen Fall können die allgemeinen Schutzbehauptungen eines Ehepartners, dass zur fraglichen Zeit niemand den Anschluss genutzt habe und sämtliche Rechner des Haushalts ausgeschaltet waren, die Vermutung auch nicht entkräften.

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17. September 2014

Keine mutmaßliche Einwilligung für E-Mail-Werbung für Fortbildung

Urteil des AG Leipzig vom 18.07.2014, Az.: 107 C 2154/14

Bei einem Rechtsanwalt kann aus der berufsrechtlichen Verpflichtung zur Fortbildung gem. § 43a Abs. 6 BRAGO keine mutmaßliche Einwilligung zum Versand von E-Mail-Werbung für Fortbildungen hergeleitet werden. Es ist ausschließlich Sache des Rechtsanwalts, wie und auf welcher Weise er sich fortbildet. Bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch genügt es im Übrigen, wenn aus den Umständen konkludent ersichtlich ist, ob eine Datenübermittlung an einen Dritten stattgefunden hat oder nicht.

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17. September 2014

Haftung bei „Man-in-the-middle“-Angriff beim Onlinebanking

Urteil des LG Darmstadt vom 28.08.2014, Az.: 28 O 36/14

Wird ein Kontoinhaber beim Online-Banking Opfer einer manipulierten Autorisierung bei der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens („Man-in-the-middle“-Angriff), so ist ihm dieser Angriff kraft Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen und er haftet selbst.

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12. September 2014

Google muss im Impressum erreichbare E-Mail Adresse vorhalten

Urteil des LG Berlin vom 28.08.2014, Az.: 52 O 135/13

Gemäß § 5 TMG muss Google als ein geschäftsmäßig handelnder Telemedien-Diensteanbieter in seinem Impressum u.a. eine E-Mail-Adresse angeben, die dem Verbraucher eine unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglicht. Diesen Anforderungen genügt Google als Diensteanbieter jedoch nicht, wenn bei Anfragen unter der in seinem Impressum angegebenen E-Mail-Adresse lediglich eine automatisierte Antwort versendet wird, der zufolge Anfragen unter dieser E-Mail-Adresse weder gelesen, noch zur Kenntnis genommen werden, sondern vielmehr darum gebeten wird, Anfragen über konkrete Kontaktformulare zu den jeweiligen Produkten des Anbieters zu stellen.

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12. September 2014

Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in privater eBay-Auktion

Beschluss des AG Düsseldorf vom 14.07.2014, Az.: 57 C 4962/14

Die rechtswidrige Verwendung von professionell angefertigten Lichtbildern im Rahmen einer privaten eBay-Auktion, begründet keinen lizenzanalogen Schadensersatz unter Berücksichtigung der MFM-Richtlinien für Berufsfotografen. Insbesondere aufgrund der typischerweise kurzen Dauer einer Auktion und niedrigen Umsätzen bei Kleinartikeln (hier: Trinkglas), ist lediglich ein Schadensersatz in Höhe von 20 € gerechtfertigt. Der Streitwert ist in einem solchen Fall auf bis zu 500,00 € festzusetzen.

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11. September 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes für eine unberechtigte Nutzung eines Stadtplans im Internet

Urteil des LG München I vom 04.06.2014, Az.: 21 S 25169/11

Eine unberechtigte kommerzielle Nutzung von Ausschnitten eines Stadtplans im Internet kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1620 EUR begründen. Der Schadensersatz ist im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen und richtete sich im vorliegenden Fall nach den Lizenzgebühren, die für eine unbefristete kommerzielle Nutzung des Kartenausschnitts bei Abschluss eines Lizenzvertrags zu zahlen sind.

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11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

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10. September 2014

Impressum eines Immobilienmaklers muss Angaben zur Aufsichtsbehörde enthalten

Urteil des LG Leipzig vom 12.06.2014, Az.: 05 O 848/13

Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis stellt eine Marktverhaltensregel dar, die dem Schutz von Verbrauchern durch unzuverlässige Personen dient. Verfügt ein Immobilienmakler nicht in eigener Person über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, so stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Das Impressum des Internetauftritts des Maklers muss Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde enthalten, um Verbrauchern zu ermöglichen, die Verlässlichkeit des Maklers zu überprüfen und sich im Fall von Beanstandungen an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

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09. September 2014

Unterlassungsanspruch auch bei stillgelegtem Online-Shop

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.07.2014, Az.: 6 U 240/13

Auch gegen den Inhaber eines vorübergehend nicht betriebenen Online-Shops besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch. Wird ein Online-Shop zeitweilig nicht betrieben, weil der Inhaber nicht mehr lieferfähig ist, jedoch an neuen Produkten arbeitet, so gelten die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Inhabers weiter. Die Wiederholungsgefahr für begangene Wettbewerbsverstöße entfällt nur durch eine endgültige, nicht mehr aufhebbare Einstellung des Online-Shops. Für die Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist ein Wettbewerbsverhältnis zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung nicht erforderlich.

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