Insolvenzbekanntmachungen im Internet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.03.2009, Az.: I-10 W 151/08
Die auf der Internetseite der vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ins Internet gestellten Insolvenzbekanntmachungen bieten keine ausreichend verlässliche Quelle für Prozessentscheidungen, so dass eine darauf gestützte Unkenntnis nicht unverschuldet im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG ist.
WeiterlesenDie auf der Internetseite der vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ins Internet gestellten Insolvenzbekanntmachungen bieten keine ausreichend verlässliche Quelle für Prozessentscheidungen, so dass eine darauf gestützte Unkenntnis nicht unverschuldet im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG ist.