Inhalte mit dem Schlagwort „Internetzugangsdienst“

28. März 2014 Top-Urteil

Access-Provider können verpflichtet werden, den Zugang zu urheberrechtswidrigen Seiten zu sperren

Digitales Schloss in virtueller Vernetzungsumgebung.
Urteil des EuGH vom 27.03.2014, Az.: C-314/12

Ein Access-Provider kann von nationalen Gerichten verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um Zugriffe seiner Kunden auf urheberrechtsverletzende Fremdangebote zu verhindern. Ein Internetprovider ist Vermittler im Sinne der entsprechenden unionsrechtlichen Vorschriften und kann somit verpflichtet werden, derartige Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen zumutbar sein und dürfen die Internetnutzer nicht unangemessen beeinträchtigen. Die konkreten Maßnahmen bleiben jedoch dem Internetprovider überlassen.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
10. Dezember 2018

Zusatzangebot „StreamOn“ der Telekom für Streamingdienste rechtswidrig

Mann hält Smartphone mit Icons
Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018, Az.: 1 L 253/18

Das zu verschiedenen Mobilfunktarifen der Telekom kostenlos zubuchbare Angebot „StreamOn“ verstößt gegen den Grundsatz der Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen. Das Zusatzangebot ermöglicht dem Kunden, Datenmengen im Inland in gedrosselter Geschwindigkeit für Audio- und Videostreaming zu nutzen, ohne dass diese Daten auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Die Drosselung der Datenübertragungsrate steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität, nach dem Anbieter bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich behandeln müssen. Zudem verstößt die Beschränkung des Angebots auf die Nutzung im Inland gegen die Roaming-Verordnung der EU, wonach im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich zur Inlandsnutzung anfallen dürfen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a