1:0 für Apple: Samsung darf seinen „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in Deutschland nicht verkaufen
Im Geschmacksmuster-Rechtsstreit unterlag nun der Elektronikhersteller Samsung dem Computer-Riesen Apple. Gegenstand des Rechtsstreits war Samsungs Produkt "Samsung Galaxy Tab 10.1" - ein Tablet-PC, dessen Gestaltung dem Apple-Produkt "IPad 2" verblüffend ähnlich sieht. Dessen charakteristische Gestaltungsmerkmale hatte sich Apple im Wege eines Geschmacksmusters schützen lassen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem Hersteller Samsung nun die Benutzung, insbesondere auch die Herstellung, das Anbieten und In-den-Verkehr-bringen, sowie die Ein - und Ausfuhr seines "Samsung Galaxy Tab 10.1" in der Europäischen Union.
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