Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Angabe“

22. August 2023

Die Bezeichnung einer Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend

Schild "glutenfrei" auf Weizenkörnern
Beschluss des OVG Lüneburg vom 01.07.2019, Az.: 13 LA 11/19

Eine Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ beworben werden, da dies eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darstellt. Die Glutenfreiheit kann nicht als besondere Eigenschaft ausgelobt werden, da derartige Wursterzeugnisse in der Regel immer glutenfrei sind. Die Bezeichnung als „glutenfrei“ weckt beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck, dass die Wurst im Vergleich zu Produkten der Konkurrenz besonders gesund sei.

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08. Februar 2018

Zahnpasta irreführend als Vitamin B12 Ausgleich beworben

rotes Vitamin B12 Logo auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Hannover vom 09.05.2017, Az.: 32 O 76/16

Ein Naturkosmetikunternehmen wirbt mit einer Zahnpasta, die bei zweimaliger täglicher Anwendung den Vitamin B 12 Haushalt ausgleichen soll. Diese Aussage ist irreführend im Sinne von § 27 Abs. 1 LFGB – es ist verboten, für kosmetische Mittel mit irreführenden Aussagen zu werben. Bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gelten hohe Beweisanforderungen gem. Verordnung (EU) Nr. 655/2013. Es ist irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt ist, die die Aussage nicht tragen oder wenn Studie Zweifel erkennen lässt und die Werbung dies nicht wiedergibt. In dem Fall ist nicht hinreichend geklärt, ob das Vitamin B12 durch die Mundschleimhaut aufgenommen werden kann. Auch irreführend ist es, werbend auf eine Studie zu verweisen, die zehn Jahre oder älter ist als angegeben, denn für den Verbraucher ist auch das Datum der Studie von Bedeutung.

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13. September 2016

Lückenhafte Bannerwerbung mit Sternchenhinweis nicht irreführend

blaues Puzzleteil mit der Aufschrift Tarifcheck
Beschluss des OLG Hamburg vom 13.04.2016, Az.: 3 W 27/16

Eine Werbeangabe für einen Telefontarif, die nur wenige Informationen enthält, ist nicht schon deswegen irreführend, wenn erst durch einen weiterführenden Link nach einem Sternchenhinweis ersichtlich wird, dass der Tarif eine Mindestvertragslaufzeit, sowie eine Erhöhung der Grundgebühr im 2. Vertragsjahr vorsieht. Dem angesprochenen Verkehrskreis ist schließlich bekannt, dass Telefontarife häufig eine Mindestvertragslaufzeit aufweisen können und er rechnet auch nicht damit, dass die in dem Werbebanner mitgeteilte monatliche Gebühr dauerhaft gültig sein soll, wenn weitere Vertragsdetails auf der entsprechenden Internetseite aufgerufen werden können.

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14. Januar 2016

Angabe „Germany“ bei in China hergestellten Produkten kann irreführend sein

Farben von Deutschland.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.10.2015, Az.: 6 U 161/14

Hinter dem Zusatz „Germany“ im Rahmen eines Gesamtzeichens vermutet der angesprochene Verkehr einen geografischen Herkunftshinweis, wenn das Zeichen nicht als Unternehmenskennzeichen, sondern als Marke aufzufassen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Zeichen einer bestimmten Ware zugeordnet wurde, es mit dem ®-Symbol („R im Kreis“) bedruckt ist und keine Zusätze enthält, die auf einen Unternehmensnamen hindeuten und ein ausdrücklicher Hinweis auf das tatsächliche Herstellungsland – hier: China – ausbleibt.

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01. Juli 2015

Nennung von persönlichem Ansprechpartner als irreführend anzusehen

Versicherungsakten
Urteil des OLG Nürnberg vom 30.06.2015, Az.: 3 U 2086/14

Ein Versicherungsunternehmen darf in einem Schreiben an ihre Versicherungsnehmer, mit denen sie einen Maklervertrag abgeschlossen hat, keinen Vermögensberater nennen, der die Angelegenheit betreut. Durch die Nennung eines Mitarbeiters als „Betreuer“ wird beim Kunden der Eindruck erweckt, dass hier eine besonders nahe Beziehung bestehe, die vergleichbar mit derjenigen zu einem Makler sei. Dies würde dazu führen, dass sich der Kunde an einen Außendienstmitarbeiter der Versicherung wendet statt das Anliegen dem Makler mitzuteilen.

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03. April 2013

Zu den Anforderungen an die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter Zusatz eines Doktortitels

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.02.2013, Az.: 6 U 28/12 Die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter dem Zusatz eines Doktortitels kann irreführend sein, sofern aus ihr nicht hervorgeht, dass der Doktortitel nicht im Bereich der Medizin sondern der Chemie erworben wurde. Für angehende Heilpraktiker stellt die Angabe, ob der Doktortitel ihres Lehrers auf dem Gebiet der Medizin oder der Chemie erworben wurde, eine relevante Information dar.
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