Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende geschäftliche Handlung“

04. April 2022

Unzulässige Werbung mit Rabattaktionen

Verschiedene Werbeplakate mit Rabattaktionen
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2021, Az.: 6 U 62/21

Das Bewerben einer zeitlich befristeten Rabattaktion stellt dann eine irreführende geschäftliche Handlung und damit einen Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die erste Aktion, ein vergleichbarer weiterer Rabatt angeboten wird. Durch die zeitliche Befristung entsteht beim Verbraucher der Eindruck, er müsse innerhalb einer kurzen zeitlichen Frist eine geschäftliche Entscheidung treffen. Wird nach Ablauf der Frist weiterhin der reduzierte Preis verlangt, wird der Verbraucher in seiner Erwartung getäuscht. Ein Verstoß gegen § 5 UWG liegt außerdem auch dann vor, wenn bei zeitlich befristeten Rabattaktionen für den Verbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um individuell zugeschnitten Fristen handelt.

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02. Juli 2021

Geschäftsbezeichnung „grundbuchauszug24.de“ irreführend?

Ein voller Einkaufswagen steht auf einer Tastatur
Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 7498/20

Die Geschäftsbezeichnung "grundbuchauszug24.de" für eine Webseite, unter der Dokumente im Zusammenhang mit Grundstücken online bestellt werden können, ist nicht irreführend. Anhand der Bezeichnung "Grundbuchauszug" und nicht etwa "Grundbuchamt" und des Zusatzes "24", der ebenfalls bei ähnlichen Webseiten verwendet wird, könne der angesprochene Verkehrskreis erkennen, dass hinter der Bezeichnung keine staatliche Stelle, sondern ein Privatunternehmen steht.

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25. Juni 2020

Darf mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ geworben werden?

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Urteil des LG Köln vom 22.04.2020, Az.: 84 O 76/19

Mit dieser Frage setzten sich kürzlich die Richter des LG Köln auseinander. Das beklagte Versicherungsvergleichsportal suggeriere durch eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“, eine vollumfängliche Analyse der Marktlage um das günstigste Angebot zu finden, so die Richter. Tatsächlich würden jedoch nur Teile des Marktes in den Vergleich einbezogen. Hierdurch wird nur in 80 Prozent der Fälle die günstigste Versicherung angezeigt. Das bei den Verbrauchern durch die Garantie erweckte Verständnis, entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Verhältnissen und sei nach § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG als irreführend einzustufen, urteilte das Gericht.

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11. November 2019

BGH: Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist eine irreführende geschäftliche Handlung

Richterhammer bei Gericht
Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: I ZR 216/17

a) Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung die Behauptung entnimmt, er habe die Dienstleistung bestellt. Einer Unlauterkeit nach § 5 Abs. 1 Satz1 UWG steht nicht entgegen, dass der Unter-nehmer bei der Zahlungsaufforderung in der ihm nicht vorwerfbaren irrtümlichen Annahme einer tatsächlich vorliegenden Bestellung gehandelt hat.

b) Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen fällt auch dann unter Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers hat.

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13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

Schwarzes Schild Arztpraxis
Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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26. Juni 2018

Irreführende Werbung einer Fahrschule

Dachzeichen Fahrschule
Urteil des LG Aschaffenburg vom 12.07.2016, Az.: 2 HK O 38/15

Die Werbung mit Dienstleistungen in Ausbildungsklassen, für die eine Fahrschule keine Erlaubnis hat, ist gem. § 3 Abs. 1 UWG eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung.

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28. Mai 2018

Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht als „Praxisklinik“ beworben werden

Zahnärztin behandelt Patienten
Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17

Die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als „Praxisklinik“ stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn in der Praxis keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme besteht. Nach Ansicht des OLG Hamm erwartet der Verbraucher, dass die medizinische Versorgung in einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der Wortteil „Klinik“ sei bestimmend im Wort „Praxisklinik“ und erwecke den Eindruck, der Zahnarzt betreibe eine Klinik. Da der Begriff „Klinik“ als Synonym für „Krankenhaus“ verstanden wird, assoziiert der Verbraucher damit die Möglichkeit einer zumindest vorübergehenden stationären Behandlung. Folglich präsentiert sich eine als „Praxisklinik“ bezeichnete Praxis für den Verbraucher als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und als erwägenswerte Alternative zu einer Zahnklinik.

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16. Mai 2018

Kündigung ist keine irreführende geschäftliche Handlung

Hand steckt einen Brief mit der Aufschrift Kündigung in einen gelben Postkasten
Urteil des LG Aachen vom 20.03.2018 (Az.: 41 O 51/17)

Eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und Nr. 7 UWG setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine nachprüfbare Behauptung handelt, die sich bei der Überprüfung als eindeutig richtig oder falsch herausstellt. Dagegen stellt das Vertreten einer Rechtsauffassung, wie beispielsweise bei einer Kündigung, eine nicht nachprüfbare Meinungsäußerung dar. Vor allem bei der Kündigung von Altbausparverträgen, die umstritten ist, kann nicht von einem eindeutigen Richtig oder Falsch ausgegangen werden.

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14. November 2016

Online-Händler haftet für irreführende Werbung auf Preisvergleichsportalen

Preisvergleich auf einer Computertastatur
Urteil des LG Arnsberg vom 08.09.2016, Az.: 8 O 83/16

Online-Händler haften auch für irreführende Werbung durch Produktbilder der eigenen Waren auf Webseiten von Preissuchmaschinen verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Erweckt ein Produktbild auf einem solchen Preisvergleichsportal fälschlicherweise den Eindruck, das neben dem Artikel abgebildete Zubehör wäre ebenfalls vom Angebot umfasst, ist dies irreführend. Diese Irreführungsgefahr kann nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, wofür ein "Produktdatenblatt" aber nicht ausreicht.

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