Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

29. November 2013

Matratzen Factory Outlet

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 89/12 a) Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des Anbieters stammende Waren erwarten, die unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden, begegnet keinen Bedenken. b) Die Werbung mit der Bezeichnung „Markenqualität“ bringt - anders als die Bezeichnung „Markenware“ - nur zum Ausdruck, dass die angebotene Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten konkurrierender Markenhersteller entspricht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 88/87, GRUR 1989, 754 = Markenqualität).
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28. November 2013

Zulässige Werbung mit „bis zu“-Preisangaben beim Goldankauf

Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2013, Az.: 4 U 156/12 Eine Werbeaussage mit einer "bis zu"‘-Preisangabe beim Goldankauf wird nicht automatisch dahingehend verstanden, dass jeder Legierungsgrad des Goldes mit der Höchstgrenze angekauft wird. Eine Irreführung der Verbraucher käme daher nur dann in Betracht, wenn durch diese Werbung bei ihnen ein unrichtiger Eindruck der Preisbildung entstehen würde, der von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
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15. November 2013

Vorzeitiges Ende einer Treuepunkte-Aktion ist irreführend

Urteil des BGH vom 16.05.2013, Az.: I ZR 175/12 Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.
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20. Oktober 2013

Irreführende vergleichende Werbung bei Preisangaben ohne Einbezug aller relevanten Eigenschaften

Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.02.2013, Az.: 6 U 122/11 Im Falle einer vergleichenden Werbung von Preisangaben muss auf unterschiedliche Konditionen hingewiesen werden. Wird der Listenpreis von einem Mitbewerber für eine bestimmte Verpackungseinheit mit dem eigenen günstigeren Stückpreis bei einer Verpackungseinheit mit einer höheren Stückzahl verglichen, so ist dies irreführend. Zudem ist die Werbeaussage „mit Zulassung“ ebenfalls irreführend, wenn diese nicht, wie anzunehmen, für das jeweilige Produkt tatsächlich erteilt worden ist, sondern dieses lediglich konform zu einem Produkt eines Mitbewerbers, welches über eine entsprechende Zulassung verfügt.
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16. Oktober 2013

Google Adwords Anzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ irreführend

Urteil des OLG Dresden vom 19.02.2013, Az.: 14 U 1810/12 Die Werbeanzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ ohne die zusätzliche Angabe, dass noch das Stammkapital von mindestens EUR 25.000.- hinzukommt, ist irreführend, da die angesprochenen Verkehrskreise grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der angegebene Preis von EUR 1.450, - nicht dem tatsächlichen Preis für eine eintragungsfähige GmbH entspricht. Ferner ist die Werbung mit der Bezeichnung „1 Euro GmbH“ irreführend, wenn damit eigentlich eine Unternehmergesellschaft gemeint ist. Eine solche Gesellschaft muss immer unter der korrekten Bezeichnung, „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“, aufgeführt werden. Andernfalls entstünde der Anschein, es handele sich bei der GmbH für 1 Euro um eine vollwertige GmbH, was aber nicht der Fall ist.
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30. September 2013

Prüfsiegel ohne Prüfung irreführend

Urteil des OLG Koblenz vom 27.03.2013, Az.: 9 U 1097/12 Die Bewerbung eines Produkts mit dem Prüfsiegel der Deutschen Hochdruck-Liga ist irreführend, wenn das Produkt tatsächlich nicht geprüft wurde. Auch die Erteilung des Prüfsiegels für das Vorgängermodell, das nicht baugleich mit dem jetzigen beworbenen Modell ist, rechtfertigt nicht dessen Verwendung darauf.
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24. September 2013

Bewerbung von Arzneimitteln ohne tatsächliche Wirkung kann unzulässig sein

Urteil des OLG Hamm vom 13.12.2012, Az.: I-4 U 141/12 In der Werbeaussage „Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“, die sich auf homöopathische Mittel bezieht, kann eine auf § 3 HWG gestützte heilmittelrechtlich irreführende Werbung gesehen werden. Geht man beim Lesen dieses Werbetextes doch davon aus ein Arzneimittel mit sanfter Wirkung gefunden zu haben, das während der Schwangerschaft dauerhaft eingenommen werden kann und somit Schutz bietet. Wenn diese Arzneimittel allerdings tatsächlich keine therapeutisch Wirksamkeit oder Wirkungen haben, so ist diese Bewerbung als unzulässig anzusehen.
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