Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

14. August 2013

Herausgeber eines Werbeblattes haftet für irreführende Werbeanzeigen

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.07.2013, Az.: 2 U 186/12

Es liegt ein Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot vor, sofern dem Verbraucher in einer Werbeanzeige aufgrund der Platzierung des Logos der Stiftung Warentest der Eindruck vermittelt wird, alle Produkte auf der betreffenden Seite des Werbeblattes seien bewertet worden. Tatsächlich hatte die Stiftung Warentest aber nicht alle abgebildeten Waren getestet. Da für den durchschnittlich verständigen Verbraucher nicht zu erkennen ist, auf welche Produkte sich das TEST-Logo bezieht, liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vor.

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09. Juli 2013

Versicherungswerbung ist irreführend beim Verschweigen von Ausschlussgründen

Urteil des LG Köln vom 14.08.2012, Az.: 33 O 74/12 Bei der Werbung eines Versicherungstarifs kann das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen. Auch bei der Darstellung einer Vorher-Nachher-Situation, bei der die Werbebotschaft plakativ satirisch überzeichnet ist, kann von einer ernst genommenen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden und kommt nicht ohne weitere Informationen auf den Gedanken, dass man von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Es kann sich zudem nicht darauf berufen werden, dass die Beschränkungen des Tarifs allgemein üblich sind, da für den angesprochenen Endverbraucher eben solche Besonderheiten des Versicherungsrechts gerade nicht ersichtlich sind.
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01. Juli 2013

Einfacher Verweis auf die gesetzlich zustehenden Rechte des Verbrauchers nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2013, Az.: 6 W 21/13 Der Hinweis auf die Rechte, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen zustehen, stellen nur dann einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn sie als Besonderheit hervorgehoben werden wie zum Beispiel durch eine andere Schriftgröße oder als kennzeichnende Eigenschaft des Angebots. Sie müssen also den Eindruck erwecken, dass sich dieses Angebot gegenüber anderen durch diese Besonderheit hervorhebt. Vorliegend wurde mit der Formulierung "Unsere Kunden gehen kein Risiko ein" lediglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hingewiesen, womit eine Irreführung nicht gegeben ist.
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08. Mai 2013

Zur irreführenden Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13 Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
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18. März 2013

Gewinnspiele und der „Gefällt mir“-Button

Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
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20. Februar 2013

Werbung „Kostenlose Schätzungen“ ist keine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“

Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12 Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
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18. September 2012

Bio ist nicht gleich Bio

Urteil des OLG Hamm vom 27.03.2012, Az.: I-4 U 193/11 Das OLG Hamm entschied im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass das Mittel „Bio-Oil“ nicht weiter unter diesem Namen beworben bzw. vertrieben werden darf. Vorliegend gelangte das OLG (im Unterschied zur Vorinstanz) zu der Auffassung, in der Bezeichnung „Bio-Oil“ läge eine irreführende Werbung. Denn der Verbraucher gehe aufgrund der Silbe „Bio“ davon aus, dass das betreffende Mittel zumindest zur Hälfte aus natürlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sei und nur zu geringen Teilen, wenn überhaupt, chemisch-industrielle Stoffe enthielte.
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19. Januar 2012 Top-Urteil

Innerhalb 24 Stunden

Mann in schwarzer Kleidung steht vor vielen Paketen und hat selbst drei Pakete in der Hand.
Urteil des BGH vom 12.05.2011, Az.: I ZR 119/10

Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer Adwords-Anzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.

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