Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

06. Juli 2016

Keine Irreführung über Herstellereigenschaft, wenn Hersteller im Rechtssinn

gold-schwarzes Siegel mit der Aufschrift "Direkt vom Hersteller - Aus eigener Herstellung"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 40/15

Wird ein Produkt mit einem Hersteller beworben, obwohl nicht alle Bestandteile von ihm stammen, so führt er die Verbraucher dann nicht über seine Herstellereigenschaft in die Irre, wenn er zumindest im Rechtssinn Hersteller des Produktes ist. Das gilt für das allein produktverantwortliche Unternehmen jedenfalls für § 4 ProdHaftG und § 1 I Nr. 1 ÜZVO.

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05. Juli 2016

Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel nur nach „Goldstandart“-Studie zulässig

Arzt schreibt in ein Notizbuch hinter diversen Lebensmitteln
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 56/15

Werbeaussagen über die gesundheitsfördernde Wirkung eines Lebensmittels sind als solche nur dann zulässig, wenn diese Wirksamkeit zuvor mittels einer Studie nach dem sogenannten „Goldstandart“, also einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung unter Veröffentlichung und Einbeziehung in den Diskussionsprozess der Fachwelt, bewiesen worden ist. Der Verweis auf die Tatsache, dass der Autor der Studie zum Forschungszeitpunkt zeitgleich Patentinhaber und Anteilseigener der Herstellerfirma war, genügt in der Regel nicht um gewichtige Zweifel am Aussagegehalt der Studie begründen zu können, sofern dieser Interessenskonflikt mittels einer externen Überprüfung durch unabhängige Beteiligte ausgeglichen werden kann.

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24. Juni 2016

Angabe des Gesamtpreises muss voreingestellte Zusatzleistungen beinhalten

Männchen mit einer Lupe - Preis
Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016, Az.: 14 U 1425/15

Ist bei einer kombinierten Leistung eine Zusatzleistung in den ersten zwei Monaten kostenlos hinzugebucht, für die ab dem dritten Monat ein zusätzliches Entgelt anfällt, so ist diese auch dann bei der Berechnung des Gesamtpreises mit zu berücksichtigen, wenn die Leistung im ersten Monat gekündigt werden kann, so dass bei rechtzeitiger Kündigung keine zusätzlichen Kosten anfallen. Darüber hinaus ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe nur zulässig, wenn weitere Preisbestandteile eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Dies kann mittels eines Sternchenvermerks geschehen. Eine Fußnote, die ohne deutlich erkennbaren Zusammenhang auf einer anderen Unterseite aufgelöst wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht.

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14. Juni 2016

Hotelwerbung mit eigenem Sterne-Bewertungssystem irreführend

Fünf goldene Sterne als Bewertung
Urteil des OLG Nürnberg vom 19.04.2016, Az.: 3 U 1974/15

Werden von einem Hotelbuchungsportal angebotene Hotels mittels eines Sternebewertungssystems beworben, so ist dies irreführend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein selbst kreiertes Bewertungssystem handelt. Sind die Bewertungskriterien intransparent und nicht objektiv nachprüfbar und fehlen zudem ausreichende Hinweise darauf, dass es sich gerade nicht um eine unabhängige Qualitätsbeurteilung handelt, geht zumindest ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Sternenangabe für Hotels von einer neutralen Klassifizierungsstelle stammt. Der Anbieter kann allerdings schon aufgrund seiner Vermittlungsposition keine neutrale Vergabe-Stelle darstellen.

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27. Mai 2016 Top-Urteil

Teekanne unterliegt im Streit um „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“

Eine Glastasse mit Himbeertee
Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13

a) Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.

b) Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als „normalerweise verwendete Zutaten“ im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.

c) Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

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23. Mai 2016

Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung mit UVP-Preis

Rote UVP-Taste auf einer weißen Tastatur.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 94/14

Wird in einer Werbung mit einem durchgestrichenen UVP-Preis geworben ist dies irreführend, sofern der so bezeichnete Preis vom Anbieter selbst festgelegt worden ist und nicht vom Hersteller oder einem anderen Vorlieferanten stammt.

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28. April 2016

Formulierung „Grundsätzlich“ in Versicherungswerbung zulässig

zwei Personen diskutieren vor einem zwei zusammengestoßenen PKW
OLG Bamberg vom 23.09.2015, Az.: 3 U 77/15

Die Werbeaussage eines Versicherungsunternehmens, dass in Schadensfällen bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich 85 Prozent der Kosten geleistet würden, stellt keine Irreführung der Verbraucher dar. Diese verstehen die Aussage im Zusammenhang mit dem davor erteilten Hinweis, dass die Leistung je nach dem Grad des Verschuldens gekürzt oder gestrichen werden kann, dahingehend, dass es sich eben um einen Grundsatz handelt, von welchem es Ausnahmen geben kann. Selbst wenn der durchschnittlich verständige Verbraucher die Verwendung des Begriffs „grundsätzlich“ im Sinne von „ausnahmslos“ oder „immer“ auffassen würde, wäre die so verstandene Werbung für den Verbraucher nicht nachteilig, da dann im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung stets 85 Prozent geschuldet wären.

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15. April 2016

Werbung mit „CE/TÜV/GS-geprüft“ ist irreführend

Kennzeichnungspflicht Zeichen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.02.2016, Az.: I-15 U 58/15

Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um kein Prüfzeichen, sondern um ein reines Verwaltungszeichen mit dem der Hersteller zum Ausdruck bringt, dass sein Produkt den gesetzlichen Sicherheitsmindestanforderungen genügt. Aufgrund der Unklarheit über die Bedeutung des Zeichens in Verbraucherkreisen besteht eine gesteigerte Irreführungsgefahr dahingehend, dass der Verbraucher annimmt, es handle sich hierbei um eine besondere geprüfte Produkteigenschaft. Dies gilt umso mehr, wenn „CE“ in unmittelbarer Nähe zu echten Prüfsiegeln wie „TÜV“ und „GS“ platziert wird. Eine Irreführung ist stets dann anzunehmen, wenn mit der Aussage „CE-geprüft“ geworben wird.

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14. April 2016

Küchenwerbung muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

Einbauküche mit schwarzer Arbeitsplatte und Küchengeräten
Urteil des LG Würzburg vom 17.12.2015, Az.: 1 HKO 1781/15

Bei einer Prospektwerbung für eine Einbauküche handelt es sich nicht nur um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung, wenn der Verbraucher durch die mitgeteilten Angaben der Anzeige in die Lage versetzt wird, eine geschäftliche Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Ware treffen zu können. Die Anzeige muss folglich alle relevanten Tatsachen für die Kaufentscheidung des Verbrauchers enthalten. Darunter fallen neben Preis und Warenmerkmalen auch die genauen Produktbezeichnungen der enthaltenen Elektrogeräte, da es dem Verbraucher gerade bei Küchenkäufen auf eine qualitative Einordnung der verwendeten Geräte, sowie eine Vergleichsmöglichkeit mit Konkurrenzangeboten ankommt.

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11. April 2016

Irreführende Werbung, wenn Produkt versprochene Wirkung nicht besitzt

Creme in einem weißen Tiegel. Daneben liegt eine gelbe Blüte
Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.08.2015, Az.: I-2 U 11/15

Die Bewerbung eines Produktes mit einer bestimmten Wirkung ist dann irreführend, wenn es die behauptete Wirkung tatsächlich nicht besitzt. Um den versprochenen Effekt zu beweisen, kann jede ernstzunehmende Erkenntnisquelle ausreichend sein. Allerdings muss diese sich genau auf die enthaltene Wirkstoffkombination beziehen und darf sich nicht aus einzelnen Quellen, die jeweils die Wirkung eines Inhaltsstoffes betreffen, zusammensetzen.

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