Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

10. März 2016

Werbung für Sonderangebot bei unzureichendem Warenvorrat irreführend

rotes Schild mit weißer Aufschrift "NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT" und einem Ausrufezeichen am rechten Rand
Urteil des BGH vom 17.09.2015, Az.: I ZR 92/14

a) Die durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verbotene Irreführung über die unzureichende Bevorratung kann nicht nur durch hinreichende Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse (den unzulänglichen Warenvorrat), sondern auch durch Einwirkung auf die relevanten Tatsachen selbst (Sicherstellung einer hinreichenden Lagerhaltung) vermieden werden.

b) Wirbt ein Unternehmen für das Angebot eines fremden Unternehmens, so unterliegt es gleichermaßen der durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG normierten Aufklärungspflicht und muss sich, wenn ihm die entsprechenden Kenntnisse fehlen, über die dem Angebot zugrunde liegende Bevorratung informieren.

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04. März 2016

Werbung für „dauerhaften Therapieerfolg“ einer Cellulite-Behandlung kann irreführend sein

Eine Frau bekommt eine Cellulite-Behandlung
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 20/14

Das Werbeversprechen "ausdrücklicher Therapieerfolge" und der vorbeugenden Wirkung für ein Produkt zur Behandlung von Cellulite ist irreführend, wenn die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolgs des Produkts wissenschaftlich nicht gesichert ist. Die Annahme der angesprochenen Verkehrskreise, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich unbegrenzt, ergibt sich dabei insbesondere aus der konkreten Darstellung der Wirkmechanismen der Therapie.

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03. März 2016 Top-Urteil

Werbeszusatz „nur in teilnehmenden Märkten erhältlich“ kann wettbewerbswidrig sein

Aktion nur solange Vorrat reicht, Rabattaktion, Prozente
Urteil des BGH vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194/14

a) Ein Handeln eines Unternehmers für einen anderen Unternehmer im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, bei dem die Identität und Anschrift des anderen Unternehmers mitzuteilen ist, für dessen Waren oder Dienstleistungen sich der Verbraucher auf der Grundlage des ihm gemachten Angebots entscheiden kann, setzt weder voraus, dass das Angebot bereits eine vertragliche Bindung vorsieht, noch auch, dass ein Fall der offenen Stellvertretung oder eine vergleichbare Fallgestaltung vorliegt.

b) Wesentliche Informationen werden auch dann im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG aF vorenthalten, wenn sie zwar bereitgestellt werden, dies aber auf unklare, unverständliche oder zweideutige Weise geschieht.

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25. Februar 2016

Werbung für Bluttest ohne wissenschaftlichen Nachweis irreführend

Laborant hält eine Blutprobe, im Hintergrund sind weitere Blutproben zu sehen
Urteil des LG Potsdam vom 20.05.2015. Az.: 52 O 136/13

Wird ein Bluttest in einer Zeitschrift mit der Behauptung beworben, zur Abklärung von Intoleranzen rund um die Ernährung geeignet zu sein, so muss die Wirksamkeit durch eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Studie nachgewiesen sein. Zwar handelt es sich bei einem solchem Bluttest lediglich um ein Test-Verfahren und nicht um ein Arzneimittel. Eine Ernährungsumstellung auf Basis fehlerhafter Testergebnisse könne sich jedoch in Form von Fehl- oder Mangelernährung mittelbar auf die Gesundheit auswirken, weshalb ähnlich strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen gelten.

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29. Dezember 2015

Bewerbung einer „Bio-Tragetasche“ als „100% kompostierbar“ irreführend?

Dunkler Mülleimer auf weißem Hintergrund. Im Vordergrund liegen Papiertüten
Beschluss des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 391/14

Die Beurteilung einer Bewerbung von „Bio-Tragetaschen“ als 100% kompostierbar durch das Berufungsgericht als irreführend dürfe möglicherweise nicht allein auf eine Umfrage gestützt werden, bei der Informationen von lediglich ca. 8 % der deutschen Kompostierungsanlagen berücksichtigt werden und die Klägerseite ihrerseits unter Beweisangebot behauptet hat, dass kompostierbaren Kunststoffe im Prozess bleiben würden. Eine derartige Nichtberücksichtigung von erheblichem Beweismaterial, stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. I GG dar. Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde wurde die Sache infolgedessen an die Vorinstanz zurückverwiesen, um dem Kläger so auch im Hinblick auf das Beweisangebot das rechtlichen Gehörs zu gewährleisten.

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25. November 2015

Werbung mit 100-jähriger Firmentradition trotz zwischenzeitlicher Insolvenz nicht irreführend

Rote Luftballons in den Zahlen 1 0 0 hängen vor weißem Hintergrund an buntem Geschenkband
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.09.2015, Az.: 6 U 69/15

Eine zwischenzeitliche Insolvenz eines Unternehmens kann für das Fortlaufen der Firmentradition unbeachtlich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass das gegenwärtige Unternehmen mit dem früheren als wesensgleich angesehen werden kann und sich trotz aller Änderungen keine Unterbrechung der Unternehmenskontinuität ableiten lässt. Dabei ist unerheblich, ob zum ursprünglichen Geschäftsfeld einer Glaserei weitere wie das des Rolladenbaus hinzugekommen sind.

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18. November 2015

Werbung mit der Leistung eines anderen Unternehmens unzulässig

Schwarzes Auto auf Abschleppwagen
Urteil des LG Augsburg vom 08.09.2009, Az.: 2HK O 1630/09

Wirbt ein Parkraumüberwachungsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts mit Bildern von Dienstleistungen eines anderen, konkurrierenden Abschleppunternehmens, stellt dies eine Täuschung über wesentliche Merkmale, insbesondere der Menge und dem Umfang der Befähigung dar.

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27. Oktober 2015

Die Wiedereinsetzung eines Patents hat keinen rückwirkenden Einfluss auf unwahre Werbeangaben

roter Stempelabdruck "patentiert", Patent
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.03.2013, Az.: I-2 U 92/11

Wird ein Produkt (hier: ein Schneeschieber) mit der Angabe "patentiert" oder "geschützt" beworben und ist der Patentschutz in dem beworbenen Zeitraum tatsächlich erloschen (hier: wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr) handelt es sich um eine irreführende Werbung. Die Wiedereinsetzung des Patents hat dabei nicht die Wirkung, dass die nach dem Erlöschen des Patents ursprünglich unwahren Werbeaussagen bezüglich des Patentschutzes rückwirkend wahr werden.

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21. September 2015

Werbung eines Arzneimittels mit von der Zulassung abweichender Dosierung ist wettbewerbswidrig

Verschiedende Pillen vor Verpackung
Urteil des OLG Hamburg vom 30.07.2015, Az.: 3 U 93/14

Die Werbung eines Arzneimittels mit einer von der Zulassung abweichenden Dosierungsangabe stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 3a HWG dar, da der Verbraucher davon ausgehen kann, dass die Dosierungsempfehlung Gegenstand des Zulassungsverfahrens war und die erforderliche medizinisch-pharmakologische Überprüfung auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels daher gegeben ist.

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10. September 2015

Herausgeber von Werbeblättern haftet für wettbewerbswidrige Anzeigen

"Geruechtekueche" auf Zeitung gedruckt
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 136/13

a) In den Schutzbereich der Pressefreiheit sind nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne einbezogen, sondern auch Zeitschriften, die neben Werbung zumindest auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts enthalten.

b) Der Schutzumfang der Pressefreiheit ist umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse der der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es eigennützige Geschäftsinteressen wirtschaftlicher Art verfolgt. Danach kann sich ein Presseunternehmen grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die Grundsätze der eingeschränkten Haftung der Presse für wettbewerbswidrige (hier im Sinne von § 5 UWG irreführende) Werbeanzeigen Dritter berufen, wenn die fragliche Zeitschrift keinen nennenswerten meinungsbildenden Bezug hat, sondern nahezu ausschließlich Werbung enthält.

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