Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

10. September 2015

Zur Kerngleichheit irreführender Werbungen für Arzneimittel

weiße runde Tabletten und gelbe mit kleinen Kügelchen gefüllte Weichkapseln auf weißem Untergrund
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.04.2015, Az.: 3 W 32/15

Das Urteil beschäftigt der Frage, ob gegen eine erneute Werbemaßnahme bezüglich eines Arzneimittels, die lediglich eine geänderte Version einer bereits aufgrund eines erwirkten Unterlassungstitels verbotenen Werbemaßnahme darstellt , ein neues auf Unterlassung gerichtetes Verfahren zulässig ist oder einem solchen das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Letzteres ist der Fall, wenn es sich bei der geänderten Version um eine kerngleiche Werbung handelt. Insoweit ist zu prüfen, ob die neuerlichen Werbung und die darin enthaltenen, weiteren Angaben in ihrer konkreten Ausgestaltung zu einer Fehlvorstellung führen und damit eine Irreführung, also einen Wettbewerbsverstoß, darstellt. Ist dies der Fall und ist insoweit auch ein Verstoß gegen ein bereits verhängtes Verbot festzustellen, liegt Kerngleichheit vor. Es ist dann allein ein Ordnungsmittelverfahren zulässig.

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01. September 2015

Irreführung durch Werbung mit Profi-Fußballern

Fußballer schießt Ball auf ein Tor
Urteil des OLG Hamburg vom 19.01.2015, Az.: 5 U 203/11

Wirbt ein Sportartikelhersteller mit der Abbildung mehrerer Profi-Fußballer hinter einem überdimensional großen Sportschuh, so erweckt diese Darstellung beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, alle abgebildeten Fußballer würden mit einem Sportschuh des Herstellers spielen und bildlich gesprochen hinter dem beworbenen Schuh stehen. Spielen jedoch ein oder mehrere Spieler mit einem anderen Schuh, so handelt es sich um irreführende Werbung, weil die hervorgerufene Fehlvorstellung geeignet ist, den Verbraucher zum Erwerb des Sportschuhs zu bewegen.

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01. September 2015

Marketplace-Händler ist verantwortlich für irreführende UVP-Angaben von Amazon

Im Bildschrim eines Laptops ist ein weißer Einkaufswagen.
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2015, Az.: 6 U 175/14

Ein Angebot mit einer zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültigen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) stellt eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Erfolgt diese Irreführung im Rahmen des Amazon Marketplace, bei dem sich der Händler Angaben von Amazon zu Eigen macht, so haftet dieser für eine fehlerhafte Preisangabe durch Amazon. Eine Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass nur Amazon selbst diese Angaben ändern kann, denn dem Anbieter obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für sein Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit, die ihn insbesondere dann trifft, wenn er bereits von einer fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt hat und auch Monate später keinen Versuch zur Beseitigung der unrichtigen Angaben unternommen hat.

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01. September 2015

Bei einer Werbeanzeige mit Finanzierungsangebot muss die Identität der Bank angegeben werden

gebündelte 100-Euro-Scheine zu einem Fragezeichen drapiert
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 100/14

Wirbt ein Möbelhaus mit einem Finanzierungsangebot, so ist diese Werbung irreführend, wenn entsprechende Angaben zur Identität und Anschrift der finanzierenden Bank fehlen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine zinslose Finanzierung handelt oder nicht. Dem Verbraucher darf eine solch wesentliche Information nicht vorenthalten werden, weil er dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden könnte, die er nicht treffen würde, wenn ihm die Informationen bekannt wären.

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06. August 2015

Unzulässige Werbung mit einem Unternehmensstandort

Mann im Anzug hebt eine blaue Landkarte in der Hand, auf die ein roter Standortpunkt zeigt.
Urteil des OLG Celle vom 07.07.2015; Az.: 13 W 35 15

Es ist irreführend mit dem Standort eines Unternehmens an einem bestimmten Ort zu werben, wenn dort in Wirklichkeit kein Standort vorhanden ist und ein Mitarbeiter zu den normalerweise üblichen Öffnungszeiten persönlich nicht erreichbar ist. Dies ist regelmäßig geschäftlich relevant, wenn Interessenten mit der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geködert werden könnten.

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29. Mai 2015

Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel

bunte Tabletten, im Hintergrund ist Obst abgebildet
Urteil des LG Düsseldorf vom 08.10.2014, Az.: 12 O 200/14

Wird ein Nahrungsergänzungsmittel mit Aussagen beworben, die Bezug auf die positive Wirkung für Knochen und Gelenke sowie die Beweglichkeit nehmen, so ist die Werbung irreführend, wenn die beschriebene Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben ist nur zulässig, wenn aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise eine positive Wirkung des Inhaltsstoffes belegt werden kann und dieser Inhaltsstoff im Endprodukt auch in einer relevanten Menge vorhanden ist.

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11. Mai 2015

Irreführende Gestaltung eines TÜV-Siegel

Stempel mit "Approved" liegt auf Zettel mit dem Schriftzug "Service Quality".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 28.01.2015, Az.: 1 U 100/14

Die Werbung eines Autohauses im Internet mit einem Testsiegel mit der Bewertung "sehr gut" für Kundendienst und Teileservice ist unzulässig, wenn bei dem angesprochenen Verkehrskreis der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der TÜV sei im Rahmen eines unabhängigen Tests zu diesem Ergebnis gelangt. Basiert das TÜV-Siegel vielmehr auf einer Kundenbefragung, die nur vom TÜV ausgewertet wurde, und ist dies aufgrund der Gestaltung des Siegels für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht zu erkennen, so liegt eine Irreführung des Verkehrs vor.

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15. April 2015

Kein Online-Handel mit Bio-Produkten ohne Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle

Bio-zeichen in grüner Farbe mit drei grünen Blättern auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2014, Az.: 14 U 201/13

Gemäß der EG-Öko-Verordnung trifft einen Verkäufer von Bio-Produkten die Pflicht, sich der Kontrolle einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterziehen. Unternehmer, die ihre Waren direkt an Verbraucher abgeben, können von dieser Pflicht befreit werden. Direkt meint dabei eine unmittelbare Übergabe der Waren unter Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers, da der Verbraucher nur so die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob die Produkte im Einklang mit den Öko-Anforderungen behandelt werden. Die Ausnahmeregelung kann daher niemals einen Online-Versandhandel betreffen.

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08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

Mann im Anzug zeigt mit seinem Finger auf die Aussage "Wir sind zertifiziert!"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

Hand hält weißes Smartphone auf dem ein Fußballspieler zu sehen ist
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

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