Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

10. März 2015

Zur Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzungen wegen irreführender Werbung

Braune Akte mit der Aufschrift "Wettbewerbsrecht", die auf einem Holztisch liegt. Wettbewerbsrecht
Urteil des OLG Köln vom 21.11.2014, Az.: 6 U 90/14

Bei einer Wettbewerbsverletzung entsteht zur Bestimmung des entstandenen Schadens ein Auskunftsanspruch aus §242 BGB. Die daraus resultierende Auskunftspflicht richtet sich insbesondere nach der Art und Schwere der Rechtsverletzung in Abwägung mit den bestehenden Interessen des Rechteverletzers.

Eine umfassende Auskunftspflicht zu Umsatzerlösen, sowie Herstellungskosten und Einkaufspreisen besteht nach ständiger Rechtsprechung nur in Einzelfällen von sklavischer Nachahmung und Verletzung von Betriebsgeheimnissen. In Fällen von Wettbewerbsverstößen wegen irreführender Werbung bedarf es nur der Auskunft über Grundlagen zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Für eine solche Schadensschätzung genügen Auskünfte über Art, Zeit und Umfang der Rechtsverletzung, sowie über Empfänger und Umfang der irreführenden Werbung.

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29. Januar 2015

Werbeaussage „Augenzentrum“ ist nicht irreführend

Augenarzt untersucht das Auge einer Patientin
Urteil des VG Düsseldorf vom 19.09.2014, Az.: 7 K 8148/13

Eine Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend, da die Bezeichnung keine konkreten Tatsachenbehauptungen oder Versprechen enthält. Aufgrund der Tatsache, dass eine Legaldefinition für diesen Begriff nicht existiert, begegnet die Frage nach dem Verkehrsverständnis einigen Unklarheiten. Die Klärung dieser Frage kann aber zumindest bei einer Praxis, die ein „Mehr“ an Leistungen anbietet, offen bleiben.

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13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

Jurist in schwarzer Robe, der einen aufgeschalgenen Schönfelder in seinen Händen hält.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

Person mit Kreide in der Hand schreibt eine Sterne-Bewertung auf eine grüne Tafel.
Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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12. August 2014

Irreführende Hotel-Werbung mit 6 Sternen an der Außenfassade

Urteil des OLG Celle vom 15.07.2014; Az.: 13 U 76/14

Die Werbung eines Hotels an seiner Außenfassade mit 6 Sternen ist irreführend, wenn es nicht über ein entsprechendes Qualitätszeichen verfügt, welches den besonderen Komfort und die Qualität des Hotels in Form von Sternenkategorien werbend zum Ausdruck bringen soll.

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06. August 2014

Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.07.2013, Az.: 8 O 18/13

Blickfangwerbungen im Internet, die zu Werbezwecken nur Halbwahrheiten aussagen, müssen mit einem Sternchenhinweis gekennzeichnet sein, welcher zu einer detaillierten Aufklärung führt. Diese muss in direkter Nachbarschaft des Hinweises stehen, bzw. der Hinweis muss mit einem Link versehen werden, der direkt zur Auflösung führt. Es genügt nicht, wenn sich die Auflösung erst auf der dritten Unterseite der Website befindet, oder wenn der Verbraucher nur durch Ausprobieren oder Zufall zu ihr gelangt. Unter solchen Umständen wird der Verbraucher irregeführt und die Blickfangwerbung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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01. August 2014

Um irreführende Werbung zu sanktionieren muss diese nicht gleichzeitig eine unzulässig vergleichende Werbung sein

Urteil des EuGH vom 13.03.2014, Az.: C-52/13

Der EuGH legt die Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und unzulässige vergleichende Werbung dahingehend aus, dass irreführende Werbung und unzulässige vergleichende Werbung jeweils zwei eigenständige Verstöße darstellen. Für die Sanktionierung von irreführender Werbung ist es nicht notwendig, dass diese gleichzeitig auch eine unzulässige vergleichende Werbung ist. Die Richtlinie verfolgt einerseits die Gewährleistung des Schutzes von Gewerbetreibenden vor irreführender Werbung und andererseits die Festlegung von Bedingungen für zulässige vergleichende Werbung.

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01. August 2014

Starke Ausweitung der Öffnungszeiten in Verbindung mit Herabsetzung der bisherigen Preise irreführend

Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 19.07.2013, Az.: 3 O 28/12 KfH

Wenn ein Laden nur für kurze Zeit in größeren zeitlichen Abständen öffnet und dann im Zusammenhang mit der Werbung, in der die ursprünglichen Preise stark reduziert werden, seine Öffnungszeiten erheblich ausdehnt, ist dies irreführend. Dabei wird die Ausdehnung der Öffnungszeiten auf das Doppelte von der Kammer als irreführend angenommen.

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