Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

01. August 2014 Top-Urteil

Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung

Frauenhand hält ein Handy.
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 53/13

Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.

Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.

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01. August 2014

Irreführende Werbung für ein Produkt mit umstrittener Wirksamkeit

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2013, Az.: 13 U 119/13

Die Werbung für ein Gerät zur Mauerentfeuchtung ist irreführend und damit unlauter iSd § 3 Abs. 1 UWG, wenn die Werbeaussagen bewusst auf fachlich umstrittene Behauptungen gestützt werden, ohne begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Geräts zu erwähnen. Entscheidend ist dabei, ob die Werbeaussagen geeignet sind, bei einem erheblichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises irrige Vorstellungen über die Produkteigenschaften hervorzurufen. Dies gilt umso mehr, als der Werbende die Wirksamkeit der Mauerentfeuchtungsanlage ausdrücklich, u.a. in Form einer Garantie zusichert, ein Sachverständiger eine trocknende Wirkung jedoch gerade nicht feststellen kann.

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25. Juli 2014

Überhöhte Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung

Urteil des LG Hamburg vom 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14

Die überhöhten Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung im Falle der Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts durch den Verbraucher verstoßen sowohl gegen die alte als auch gegen die neue gesetzliche Regelung über die Höhe des Wertersatzes für Dienstleistungen. Die überhöhten Forderungen stellen zugleich eine Irreführung des Verbrauchers dar und verstoßen daher auch gegen Wettbewerbsrecht. Der vom Verbraucher zu leistende Wertersatz ist auf der Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises anhand des Verhältnisses der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung zu der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung zu berechnen.

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25. Juli 2014

Irreführende Werbung für ein umstrittenes Behandlungsverfahren

Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2014, Az.: 4 U 57/13

Die Werbung für eine wissenschaftlich umstrittene therapeutische Behandlungsmethode (hier: Kinesiologie) ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn die Werbeaussagen nicht deutlich auf die Gegenmeinung hinweisen. Geht aus der Werbung nicht hervor, dass zumindest ein Teil der medizinischen Wissenschaft die Wirkungsaussagen nicht anerkennt, so liegt eine Irreführung der Verbraucher vor, da bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Eindeutigkeit und Richtigkeit der Werbeaussagen zu stellen sind.

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15. Juli 2014

Werbeslogan „Wir haben die bessere Energie!“ nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.12.2013, Az.: 1 U 36/13

Der Werbeslogan "Wir haben die bessere Energie!" eines Energieversorgers beinhaltet mangels ausreichend identifizierbarer unternehmensbezogener oder produktspezifischer Merkmale keine zur Irreführung geeignete Alleinstellungsbehauptung. Es handelt sich bei der Aussage um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine für einen Durchschnittsverbraucher leicht erkennbare bewusst übertriebene Anpreisung.

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11. Juli 2014

Unzulässige Werbung mit ‚feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir‘ wenn die Wirkung ausbleibt

Urteil des OLG Köln vom 31.01.2014, Az.: 6 U 119/12

Eine Werbeaussage, die sich zumindest auf das äußere Gesundheitsbild bzw. das Wohlbefinden von Verbrauchern richtet, muss erhöhten Anforderungen entsprechen als eine normale Werbung. Sobald in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen. Wirbt nun ein Hersteller dafür, dass seine Rasierer durch ein Gel-Reservoir den Feuchtigkeitsgehalt der Haut steigert, erfolgt dies aber nicht deutlich nachhaltig und nur für einen sehr kurzen Zeitraum, so stellt dies eine Irreführung dar.

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10. Juli 2014

„Sie sind ein Gewinner“ löst Zahlpflicht aus

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 04.07.2014, Az.: 11 U 23/11

Erweckt ein Unternehmer durch sein Verhalten den Eindruck, dass ein Verbraucher einen Preis gewonnen habe, hat der Unternehmer diesen Preis auch gem. § 661a BGB zu leisten. Die Zusendung eines Schreibens mit dem Inhalt, dass man "ein Gewinner" sei und der Hinweis auf einen Preis in Höhe von "20 x 1.000 € Bargeld" verpflichtet den Absender zur Zahlung des ausgelobten Preises. Auch der Geschäftspartner des Absenders, der Adressen geliefert sowie Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt hat, kann hierbei zur Zahlung verpflichtet werden.

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26. Juni 2014

Irreführende Werbeaussagen für Hörtraining

Ohr Symbol vor hellgrauem Hintergrund
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Fulda vom 18.06.2014, Az.: 6 O 1/14

Die Werbeaussagen „Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“, die Anzeichen von Hörproblemen feststellen, genauso Erfolg versprechend wie für Menschen, die bereits ein Hörsystem tragen.“ verstoßen gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot, da unzutreffender Weise der Eindruck erweckt wird, dass ein Heilungserfolg sicher sei.

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13. Mai 2014

Umweltengel für Tragetasche

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: I ZR 230/12

a) Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen.

b) Ist im Rahmen der Beweisaufnahme ein Betriebsversuch beim Beklagten erforderlich und widerspricht der Beklagte zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Anwesenheit des Klägers, so kann sich dieser beim Betriebsversuch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vertreten lassen, der vom Gericht ausdrücklich zur Verschwiegenheit auch gegenüber der eigenen Partei verpflichtet worden ist.

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13. Mai 2014

Bezeichnung „SMS-Flat“ bei Begrenzung der abgegoltenen SMS ist irreführend

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19.03.2014, Az.: 6 U 31/13

Die Bezeichnung „SMS Flat" für einen Tarif, der auf monatlich 3000 SMS begrenzt ist, und bei dem über das pauschal zu zahlende monatliche Entgelt hinaus nutzungsabhängige Entgelte für SMS anfallen können, ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Die Irreführung ist geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und ihre Marktentschließung in wettbewerblich erheblicher Weise zu beeinflussen. Die Werbung mit der Tarifbeschreibung „SMS-Flat 3000“ ist dagegen gerade noch zulässig.

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