Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 76/09
Die Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist nach Auflösung des TÜV Monopols im Jahre 1989 auch durch andere anerkannte Prüforganisationen möglich. Eine Werkstatt, die eine angebotene Hauptuntersuchung lediglich mit dem Begriff "TÜV" bewirbt, handelt dann nicht wettbewerbswidrig irreführend, wenn die Hauptuntersuchung auch durch einen TÜV-Mitarbeiter durchgeführt wird.
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2009, Az.: 4 U 109/09
Verwendet eine neu etablierte Anwaltskanzlei einen Briefkopf oder eine Internetseite in fast identischer Form wie eine aufgelöste Anwaltsgesellschaft, nur weil einer der Gründer der früheren Sozietät angehörte, ist darin eine widerrechtliche Irreführung zu sehen. Denn dadurch erscheint bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck, die aufgelöste Kanzlei bestehe weiterhin.
Urteil des LG Düsseldorf vom 22.04.2009, Az.: 12 O 23/09 In einem Rechtsstreit um irreführende Äußerungen über gebrauchte Lizenzen haben sich die Richter am LG Düsseldorf wieder einmal gegen die Interessen des Softwareriesen SAP entschieden. Der Softwarehersteller bot neben den neuen Produkten auch gebrauchte Software zu vergünstigten Preisen an. Zugleich warnte er aber beim Kauf vor einem angeblichen rechtlichen Risiko der gebrauchten Ware. Diese Aussage ist jedoch schlichtweg falsch und irreführend, sodass das Landgericht der einstweiligen Verfügung gegen SAP stattgab.
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 219/06 - Thermoroll
a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.
b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.
Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 312 O 722/08
Der Verbraucher wird in die Irre geführt, wenn auf einem Etikett mit "100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere" geworben wird, obwohl der Heidel- und Himbeergehalt nur 25 % der Zutaten in dem Ganzfruchtgetränk darstellt. Gerade auch das Abbilden genannter Früchte auf dem Etikett und die violette Farbe des Getränkes unterstützen den Fehlglauben, dass der Smoothie ausschließlich aus den beiden Früchten besteht. Dadurch bedingt geht der Verbraucher nicht davon aus, dass mit Heidel- und Himbeer nur die Geschmacksrichtung gemeint sein soll.
Urteil des LG Dortmund vom 18.12.2008, Az.: 16 O 134/08
Bei der anhaltenden Werbung mit einer Eigenpreisreduzierung stellt sich die Frage, ob der als herabgesetzt bezeichnete Preis sich als Vergleichswert überhaupt noch eigenet. Die Bezeichnung "Sondertarif" ist allerdings spätestens dann irreführend und damit unlauter, wenn der als Normaltarif benannte Preis nicht in den letzten fünf Monaten als Normaltarif angeboten wurde, sondern kontinuierlich der Sonderpreis gegolten hat.
Urteil des LG Paderborn vom 24.02.2009, Az.: 7 O 67/06
Wird ein Dienstleistungsunternehmen in "Das Örtliche" beworben, ist davon auszugehen, dass sich dieses in fraglicher Ortschaft oder Stadt befindet. Eine Irreführung liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn fraglicher Betrieb nach Redaktionsschluss des Telefonbuchs umzieht und dann noch unter seiner alten Adresse geführt wird.
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