Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

02. Januar 2017

Preiserhöhung versteckt in langem E-Mail-Schreiben mit allgemeinen Informationen ist wettbewerbswidrig

Thermostatventiel einer Heizung liegt auf Geldscheinen und Münzgeld
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2016, Az.: I-20 U 37/16

Wird einem Verbraucher ein Schreiben seines Gasanbieters übersandt, in dem der Eindruck vermittelt werden soll, es handele sich dabei lediglich um allgemeine Informationen hinsichtlich aktueller Gasmarktentwicklungen sowie Preisanpassungen und beinhaltet dieses Schreiben dann eine Preiserhöhung für das konkrete Vertragsverhältnis mit dem Kunden, so kann darin eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß gesehen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Preiserhöhung dem Kunden erst nach 1,5 eng beschriebenen Seiten, ohne deutliche Hervorhebung und eingebettet in allgemeine Informationen begegnet, denen der Verbraucher gerade keine besondere Bedeutung zumisst.

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01. Dezember 2016 Top-Urteil

Grundsatzentscheidung des EuGH zu Informationspflichten bei medialer Werbung

Logo mit der Aufschrift "unser Hammer Preis"
Urteil des EuGH vom 26.10.2016, Az.: C-611/14

Für die Beurteilung, ob eine Geschäftspraktik als irreführend anzusehen ist, muss generell das verwendete Kommunikationsmedium sowie dessen räumliche und zeitliche Beschränkung, mithin dessen technische Grenzen berücksichtigt werden. Wer den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung verleitet, indem er mittels Aufteilung des Gesamtpreises den Eindruck eines besonders günstigen Angebots vermittelt, handelt unlauter. Dafür genügt es, wenn einzelne Preisbestandteile visuell hervorgehoben werden, sodass der tatsächliche Gesamtpreis für den Durchschnittsverbraucher verdunkelt wird. Dabei entbinden auch zeitliche Zwänge, wie sie bei TV-Werbespots üblich sind, nicht von den Informationspflichten.

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14. Oktober 2016

Zahnärztin muss für irreführende Angaben von jameda einstehen

Finger tippt Zahnarztbutton auf Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016, Az.: 312 O 574/15

Wird eine Zahnärztin in Einträgen auf Internetportalen (darunter: jameda) mit dem Titel „Dr. med. dent.“ bzw. „Dr. dent.“ geführt, obwohl sie diesen Titel tatsächlich nicht erlangt hat, so trifft sie eine unternehmerische Sorgfaltspflicht bezüglich der Löschung der streitgegenständlichen Bezeichnungen selbst dann, wenn sie die Daten nicht selbst eingegeben hat. Diese Handlungspflicht ist zwar eng begrenzt, allerdings muss die Ärztin bei positiver Kenntnis von den irreführenden Angaben die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen.

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14. Oktober 2016

Wettbewerbswidrigkeit eines Angebots von Produktschlüsseln bei mangelnder Aufklärung über fehlendes Nutzungsrecht

Filesharing Download
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 20.04.2016, Az.: 2-06 O 275/15

Das Vertreiben oder bloße Anbieten von Produktschlüsseln für Computerprogramme stellt eine Täuschung über ein wesentliches Merkmal der Ware dar, wenn der Verbraucher tatsächlich kein Recht zur Nutzung und zum Download erhält und dieser das Angebot anders verstehen durfte.

Wird der Verbraucher weder im Angebot selbst noch mit dem Erwerb über die Ausgestaltung seiner Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung aufgeklärt, so wird ihm eine wesentliche Information vorenthalten, die er für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt. Damit sind Angebot und Vertrieb in diesem Fall wettbewerbswidrig.

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04. Oktober 2016

Unzulässigkeit irreführender gesundheitsbezogener Werbung

Junge Frau bei einer Schönheitsbehandlung am Gesäß
Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az.: 29 U 2609/15

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche sind zu bejahen, wenn eine gesundheitsbezogene Werbung eine wissenschaftlich umstrittene Behauptung aufweist und ein entsprechender Nachweis nicht gegeben ist. Ebenso ist eine in der Literatur bestehende Gegenansicht darzulegen. Ist dies nicht der Fall, liegt eine irreführende Werbeaussage vor.

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29. September 2016

Wahlvorschlag mit dem Kennwort „simply the best“ ist zulässig

Kennwort bei Wahlwerbung
Pressemitteilung zum Urteil des VG Ansbach vom 20.09.2016, Az.: AN 8 P 6.01227

Die Bezeichnung einer Wahlliste mit „simply the best“ im Rahmen einer Personalratswahl überschreitet die Grenze der Unzulässigkeit nicht. Es liegt weder eine Irreführung noch eine sittenwidrige Wahlbeeinflussung oder eine Diskriminierung vor. Bei dem Kennwort handelt es sich lediglich um eine gefühlsmäßige Selbsteinschätzung. Durch die Bezeichnung sollen weder die Personen hinter dem Wahlvorschlag verborgen werden, noch soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass andere Personen für die Personalratstätigkeit nicht geeignet sind.

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19. September 2016

Einsatz des Postident-Spezial-Verfahrens nur nach vorheriger Belehrung des Verbrauchers

Ein Postbote bringt ein Paket, die Empfängerin unterschreibt
Urteil des LG Düsseldorf vom 22.01.2016, Az.: 38 O 52/15

Ein Unternehmen darf sich nur dann des Postident-Spezial-Verfahrens (hier: Vermittlung von Krankenversicherungen) bedienen, wenn der Verbraucher über dessen rechtliche Konsequenzen ausführlich belehrt worden ist. Ansonsten erkennt der juristische Laie die rechtsgeschäftliche Bedeutung seiner Unterschrift nicht, er geht vielmehr davon aus, lediglich den Empfang der jeweiligen Sendung zu quittieren. Im betreffenden Fall wurden die Verbraucher vorab telefonisch kontaktiert und mit der Unterschrift beim Empfang eines Schriftstückes kündigten diese ihre bisherigen Verträge.

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14. September 2016

Werbeaussage eines Optikers „1 Glas geschenkt“ ist zulässig

Frau setzt Brille auf
Urteil des OLG München vom 16.06.2016, Az.: 6 U 4300/15

Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage „1 Glas geschenkt“ stellt keine unzulässige Werbegabe nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich bei dem Glas erkennbar nur um den Teil eines Gesamtangebot handelt, für das ein Gesamtpreis zu bezahlen ist. Auch eine Irreführung der Verbraucher über die bei Inanspruchnahme des Angebots anfallenden Kosten liegt nicht vor, wenn durch einen Sternchenhinweis klargestellt wird, dass es sich um ein kostenpflichtiges Gesamtangebot ohne Gratis-Charakter handelt.

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18. August 2016

Abwerben von Kunden mithilfe von öffentlich zugänglichem Adressmaterial

Viele Briefe vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az.: 6 U 21/15

Das Abwerben von Kunden kann unlauter und damit wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende mit dem von der Abwerbung Betroffenen in einem Vertragsverhältnis steht, das ihn zur Loyalität verpflichtet oder wenn das Abwerben mithilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt. Adressmaterial ist jedoch dann nicht vertraulich, wenn es – wie etwa bei Tankstellen – im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Adressen für einen Rundbrief nur unter gewissem Aufwand zusammengetragen werden können.

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16. August 2016

Irreführung: Verein darf sich nicht als „Deutsche Sachverständigenkammer“ bezeichnen

Ein Goldfisch mit Haiflosse symbolisiert eine Irreführung
PM des LG Traunstein zum Urteil vom 22.07.2016, Az.: 1 HK O 168/16

Bezeichnet sich eine Vereinigung privater Sachverständiger auf ihrer Homepage als „Deutsche Sachverständigenkammer“ und ist sie unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen, so ist der Vereinsname irreführend, da er den Eindruck erweckt, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf nationaler Ebene handle. Die Begriffe „Kammer“ und „Deutsche“ implizieren, dass der Verein berufsständische Aufgaben übernimmt, eine Irreführung ist damit unter anderem in Bezug auf Rechte und Status der Vereinigung zu bejahen.

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