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26. Juni 2009

Joseph Beuys umstrittene KunstWERKE

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.06.2009, Az.: 12 O 191/09

Die Ausstellung einer Fotoserie Manfred Tischlers von Joseph Beuys "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" aus dem Jahr 1964 durch die Stiftung Museum Schloss Moyland ist zu unterlassen (§ 23 UrhG). Joseph Beuys hatte damals ein Werk (i.S.d. Urheberrechts) in einer Livesendung des ZDF hergestellt. Herr Tischler wurde durch das fotografieren des Kunstwerkes nicht Miturheber. Die Verwertungsrechte liegen bei der Witwe des umstrittenen Künstlers, die zu der Umgestaltung der Werke ihres Mannes die erforderliche Einwilligung nicht erteilte.  

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