Tagebuchinhalte gelangen durch Ermittlungsbeamte an Journalisten – Amtshaftungsanspruch?

Sofern Beamten aus Ermittlungszwecken private Tagebuchinhalte vorliegen und diese daraufhin nachweislich aus der Sphäre des entsprechenden Bundeslandes an unbefugte Dritte (z.B. Journalisten) gelangen, hat die betroffene Person laut LG Köln einen Amtshaftungsanspruch gegen dieses Bundesland. Die Höhe einer solchen Geldentschädigung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls. Grundsätzlich gelte der Grundsatz: Je tiefer die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, desto höher muss die Entschädigungssumme sein. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht einen Betrag von EUR 10.000,00 für angemessen. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich bei Inhalten aus Tagebüchern zwar um besonders intime Informationen handelt, allerdings lediglich geschäftliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind.