Datenverarbeitung auf Online-Portal für Arztbewertungen
Bei Online-Arztbewertungen erfolgt die Datenverarbeitung nicht zu „journalistischen Zwecken“ im Sinne des Art. 85 Abs. 2 DSGVO, da die Online-Plattform eher eine vermittelnde Rolle innehat und nicht selbst journalistisch-redaktionell tätig sind. Bezüglich der Datenverarbeitung durch das Online-Portal muss durch Interessenabwägung ermittelt werden, ob diese zulässig ist. Die besagte Arztbewertungswebsite bietet Premiumaccounts für Ärzte an, wodurch diese Vorteile gegenüber Nicht-Inhabern solcher Accounts zuteilwerden. Dadurch ist das Online-Portal kein neutraler Informationsvermittler und ihr Interesse an der Datenverarbeitung erliegt dem des Klägers auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die freie Berufsausübung.