Marke „Jugendherberge“ nach 11 Jahren gelöscht
Beschluss des BGH vom 17.09.2009, Az.: I ZB 7/09 Das Bundespatentgericht ordnet die Löschung der seit 1998 eingetragene Marke "Jugendherberge" an. Gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind solche Marken auf Antrag zu löschen, denen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die Marke „Jugendherberge“ ist für die eingetragenen Dienstleistungen "Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten" jedoch nicht unterscheidungskräftig.
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