Inhalte mit dem Schlagwort „Jugendschutz“

10. April 2014

Verantwortlichkeit eines Webseitenbetreibers für Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 1879/12

Das Zugänglichmachen von pornografischen, indizierten und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten verstößt gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, sofern der Anbieter nicht dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche das Angebot üblicherweise nicht wahrnehmen. Ein Anbieter muss sich auch den Inhalt verlinkter Seiten zurechnen lassen, wenn er sich diesen zu Eigen gemacht hat, indem er den zu erreichenden Inhalt, beispielsweise durch Zuordnung bestimmter Kategorien, beschreibt und sich nicht auf eine bloße Auflistung der Links beschränkt. Da hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten im Internet weder die Änderung noch die Löschung von Inhalten irreversible Zustände schaffen, stehen auch ein Anbieterwechsel und die Übertragung der Domaininhaberschaft einer Beanstandung dieses rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit nicht entgegen.

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20. März 2014

Unterlassungserklärung eines minderjährigen Online-Händlers nicht rechtswirksam

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2014, Az.: 2a O 58/13

Ein Minderjähriger, der mit Zustimmung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts einen Online-Handel betreibt, kann in dessen Zusammenhang keine rechtswirksamen Unterlassungserklärungen für einen Schutzrechtsverstoß abgeben. Denn er ist lediglich für solche Rechtsgeschäfte beschränkt geschäftsfähig, welche der Online Handel in Bezug auf Aufbau und Führung mit sich bringt. Ein Schutzrechtsverstoß kann hingegen in jedem ausgeübten Gewerbe anfallen und bezieht sich nicht konkret auf den Onlinehandel. Um eine wirksame Unterlassungserklärung abgeben zu können, die die Wiederholungsgefahr für einen Verstoß beseitigt, benötigt dieser in jedem Fall mindestens zusätzlich die Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.

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23. Januar 2014

Runes of Magic

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12

a) Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Linie gezielt an Kinder.

b) Mit der im Sinne von „Kauf Dir …“ oder „Hol Dir …“ zu verstehenden Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas‘“ werden die mit der Werbung angesprochenen Kinder im Sinne der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unmittelbar aufgefordert, selbst die beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Dem steht nicht entgegen, dass die Preise und Merkmale der einzelnen Produkte und Dienstleistungen nicht auf der Internetseite, die die Werbeaussage enthält, sondern erst auf der nächsten durch einen elektronischen Verweis verbundenen Seite dargestellt werden.

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21. Oktober 2013

Online-Bundesligamanager stellt kein Glücksspiel dar

Pressemitteilung des BVerwG vom 16.10.2013, Az.: 8 C 21.12 Der Online-Bundesligamanager "Super-Manager" stellt kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags dar, da für einen Zugang zum Spiel nur eine Teilnahmegebühr verlangt wird, welche nicht im Zusammenhang mit der Gewinnchance im Spiel steht. Dies entspricht nicht den Anforderungen, die an den Glücksspielbegriff in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gestellt werden.
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09. Oktober 2013

An Kinder gerichtete Kaufaufforderung im Zusammenhang mit Onlinegame ist wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12 „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ war der Slogan, gerichtet an Kinder, die ein Spiel im Internet nutzen. Mit diesem Text bewarb der Anbieter einen Link zu kostenpflichtigen Zusätzen in dem Spiel. Diese Anpreisung untersage der BGH jedoch nun, da sie auf Kinder abzielte. Entgegen der Vorinstanzen sahen die Karlsruher Richter in dem Link bereits eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf, die gerade die Unerfahrenheit der Kinder ausnutzt. Dass das Angebot erst auf der Folgeseite konkretisiert wird, ändert nichts daran.
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11. April 2013 Top-Urteil

Keine Verpflichtung von Eltern ein Verbot von Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen ohne Anlass regelmäßig zu kontrollieren

Ein geöffnetes Schloss liegt auf einer weißen Tastatur.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.

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15. November 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Pressemitteilung Nr. 193/2012 des BGH zum Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 In der Vergangenheit urteilten die deutschen Gerichte unterschiedlich zur Haftung von Eltern für von ihren minderjährigen Kindern vorgenommene Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen. In seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun die Aufsichts- und Prüfungspflichten von Eltern gegenüber Kindern deutlich eingeschränkt: Solange keine konkreten Anhaltspunkte einer rechtsverletzenden Nutzung des Internets durch das Kind vorliegen, ist es zur Vermeidung einer Haftung durch die Eltern nicht erforderlich, ihre Kinder zu überwachen.
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20. August 2012 Top-Urteil

Kein Glückspiel für Minderjährige

Zwei rote Würfel mit roten und grünen Jetons im Hintergrund.
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10

Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.

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08. Juni 2012

Minderjährige Testkäufer im Glück

Pressemitteilung Nr. 26/12 vom 04.06.2012 zum Urteil des AG München, Az.: 244 C 25788/11

Die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ist gemäß dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland verpflichtet, den Jugend– und Spielerschutz zu gewährleisten. Die allgemeine Geschäftsanweisung für die Vertriebsorgane vor Ort der staatlichen Lotterieverwaltung (also der Lottoannahmestellen) regeln, dass sicherzustellen ist, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausgeschlossen sind. Gemäß dieser Geschäftsanweisung können bei Verstößen Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Zur Ermittlung können minderjährige Testkäufer eingesetzt werden.
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21. Mai 2012

Haftung für Werbelinks auf Parkseite

Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10

Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.

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