Inhalte mit dem Schlagwort „Jugendschutz“

12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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10. Dezember 2010

Glücksspielangebote via Internet weiterhin wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 03.11.2010, Az.: 12 O 232/09

Sportwetten und Glücksspiele, die über das Internet veranstaltet, angeboten und beworben werden, sind unzulässig. Erneut bejahte ein Gericht bei derartigen Angeboten den Verstoß gegen Wettbewerbsrecht als auch die Verletzung des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV). Das Urteil des LG Düsseldorf steht insbesondere nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH. Denn dieser hält vielmehr das deutsche Glückspielmonopol für unzulässig, nicht jedoch das Verbot, öffentliche Glückspiele im Internet zu vermitteln.
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06. Dezember 2010

Minderjähriger als Testkäufer für Alkohol

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2010, Az.: 416 O 78/10 Tankstellenbetreibern ist es untersagt, an Minderjährige alkoholische Getränke zu verkaufen. Um einen derartigen Wettbewerbsverstoß nachweisen zu können, ist es zulässig einen minderjährigen Testkäufer hierfür einzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass der Minderjährige den Alkohol nur zum Zwecke des Testkaufs erwirbt und nicht, um diesen selbst zu verzehren.
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21. Juni 2010

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss Indizierung eines Albums hinreichend feststellen

Beschluss des VG Köln vom 31.05.2010, Az.: 22 L 1899/09 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss bei der Indizierung eines Musikalbums im Rahmen einer konkreten Abwägung des Kunst- und Jugendschutz ausreichende Gründe anführen, weshalb sie diese Erwägung für notwendig hält. Eine Indizierung ist daher erst bei einem deutlichen Gefährdungsgrad und einer erheblichen Intensität der Gefahr zur Jugendgefährdung zulässig. Erfolgt eine Indizierung sind die entsprechenden Erwägungsgründe nicht pauschal sondern detailliert und genau aufzuführen.
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25. Mai 2010

Rechtmäßige Entscheidung über Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien

Urteil des VG Köln vom 23.03.2010, Az.: 22 K 181/08

Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
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04. März 2010

„Deutschland sucht den Superstar“

KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010

Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
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05. Januar 2010

Berichterstattung der BILD über jugendliche Promis oder: Informationsinteresse vs. Anonymitätsschutz

Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 324 O 174/09

Die BILD hat Berichterstattungen über Taten prominenter Jugendlicher zu unterlassen, wenn das Anonymitäts- das Informationsinteresse überwiegt. Insbesondere ist dies bei Jugendlichen aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Fall. Die Pressefreiheit wird hier durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt. Besonders Kinder Prominenter sind der Einschätzung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Dabei muss der Jugendliche auch dann keine Berichterstattung über sein alltägliches Leben und die damit einhergehenden Verfehlungen hinnehmen, wenn er seinerseits bereits in Filmen mitgewirkt habt und eine eigene Karriere in der Öffentlichkeit verfolgt.
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19. Oktober 2009

Glücksspielwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

Urteil des KG Berlin vom 30.03.2009, Az.: 24 U 145/08

Die Werbung mit dem sich im Jackpot befindlichen Höchstgewinnbetrag in einer blickfangmäßig herausstellenden Weise - beispielsweise durch blinkende Leuchtreklame - während die Hinweise auf Teilnahmeverbote und Suchtgefahren kaum wahrnehmbar in den Hintergrund treten, ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Möglichkeit, einen Lottoschein im Internet "spielerisch" auszufüllen, da der Schritt zum tatsächlichen Glücksspiel kleiner wird, wenn dies zuvor schon im Internet probiert werden konnte.
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12. Oktober 2009

Kein genereller Anspruch Minderjähriger auf Unterlassung von Bildveröffentlichungen

Pressemitteilung des BGH vom 6.10.2009, Az.: VI ZR 314/08; VI ZR 315/08

Die Pressefreiheit ist grundsätzlich auch bei Kindern von Prominenten zu berücksichtigen. Auch hier bedarf es einer Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit, wobei Minderjährige stärker geschützt werden sollen als Erwachsene. Der BGH stellte aber klar, dass Kinder keinen generellen Anspruch auf Unterlassung bezüglich der Veröffentlichung von Fotos bis zu deren Volljährigkeit haben.
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