„Stress ohne Grund“ für Bushido: Eilantrag gegen Entscheidung der Bundesprüfstelle hat Erfolg
Die Aufnahme der Tonträger „NWA“ und des Musikvideos „Stress ohne Grund“ in die Liste jugendgefährdender Medien war unzulässig. Bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit hätte insbesondere der Rapper Shindy als Hauptinterpret angehört werden müssen, weswegen die Indizierungsentscheidung rechtswidrig war.