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21. April 2017

Beachtung eines erstinstanzlich nicht berücksichtigten Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz

Schriftzug Bundesgerichtshof mit Adler
Beschluss des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 241/15

Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Verurteilung zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten, die mit einem einheitlichen, auf eine konkrete Verletzungsform bezogenen Klageantrag geltend gemacht werden, so fällt auch der erstinstanzlich nicht berücksichtigte Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz an.

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