Inhalte mit dem Schlagwort „Kabelnetzbetreiber“

06. Oktober 2017

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

schwarzes Wirelesszeichen auf weißem Grund
Pressemitteilung Nr. 25/2017 zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2017 (Az.: VI-U (Kart) 16/13)

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen den Kabelnetzbetreibern insgesamt ca. 3,5 Millionen EUR nachzahlen. Grund dafür ist ein bestehender Einspeiseentgeltvertrag. Dieser besteht weiter, weil die 2012 von den Rundfunkanstalten ausgesprochene Kündigung kartellrechtswidrig war. Es besteht die nicht widerlegte Vermutung, dass der Informationsaustausch zwischen den Rundfunkanstalten ursächlich für die Kündigung war und nicht, wie von § 1 GWB gefordert, individuelle wirtschaftliche Erwägungen. Demgegenüber sind Bedenken, dass der Einspeiseentgelt-Vertrag kartellrechtswidrig sei, unbegründet. Eine wirtschaftliche Übermacht des Kabelnetzbetreibers gegenüber der Rundfunkanstalten ist nicht zu erkennen.

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24. Juli 2015

Zur entgeltlichen Einspeisung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme

Radio retro
Urteil des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 83/13

a) Den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags lässt sich keine Aussage darüber entnehmen, ob der Betreiber einer Plattform, der der Pflicht zur Übertragung der beitragsfinanzierten Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachkommt, von diesen hierfür ein Entgelt verlangen kann.

Die Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie in Ausführung einer Vereinbarung oder Abstimmung erfolgt, die vom Verbot des § 1 GWB erfasst wird.

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24. Juli 2015

Kein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeltes für Rundfunkprogramme

Schaltpult einer Fernsehregie mit mehreren Monitoren
Pressemitteilung 96/2015 zu den Urteilen des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 83/13 und KZR 3/14

Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Südwestrundfunk und Bayrischer Rundfunk sind nicht verpflichtet, einen Einspeisevertrag mit einem regionalen Breitbandkabelnetz-Betreiber fortzusetzen, welcher für die Einspeisung des Rundfunkprogrammes in das entsprechende Kabelnetz die Zahlung eines Entgeltes vorsieht. Zwar müssen SWR und BR in Folge des Grundversorgungsauftrages dem Kabelbetreiber ihr Rundfunkprogramm zur Verfügung zu stellen, der Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeldes besteht dagegen nicht.

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21. Oktober 2013

45 Millionen Euro Nachzahlung für Kabel Deutschland

Pressemitteilung der VG Media zum Urteil des LG Berlin vom 13.08.2013
Bereits seit 2006 hat die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH die privaten TV- und Hörfunksender lediglich unzureichend vergütet, zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Berlin in einem kürzlich ergangenen Urteil. In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Media, welche die privaten Fernseh- und Hörfunksender vertritt, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der VG Media eine angemessene Nachvergütung für die Kabelweitersendung in Höhe von ca. 45 Millionen Euro zusteht.
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22. Dezember 2009

Irreführende Werbeslogans von Unitymedia Hessen

Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 90/09 

Die Werbeslogans des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit isolierten Zitaten aus Testergebnissen, welche zuvor in Computerzeitschriften publiziert wurden, können irreführend und damit wettbewerbswidrig sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Verbraucher mit dem Zitat "... im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschlussgeschwindigkeiten liegt Unitymedia vorn" unzutreffend eine überregionale Verfügbarkeit suggeriert wird, obwohl der Werbende lediglich örtlich begrenzt seine Leistung erbringt.
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