45 Millionen Euro Nachzahlung für Kabel Deutschland
Pressemitteilung der VG Media zum Urteil des LG Berlin vom 13.08.2013
Bereits seit 2006 hat die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH die privaten TV- und Hörfunksender lediglich unzureichend vergütet, zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Berlin in einem kürzlich ergangenen Urteil. In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Media, welche die privaten Fernseh- und Hörfunksender vertritt, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der VG Media eine angemessene Nachvergütung für die Kabelweitersendung in Höhe von ca. 45 Millionen Euro zusteht.
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